Finanzbuchhaltung *(gem. §6 Nr.4 StBerG)
Unter der laufenden Buchhaltung versteht man das Kontieren und Verbuchen der "laufenden", also permanent anfallenden Geschäftsvorfälle. Das daraus gewonnene Zahlenmaterial wird zum einen für das Finanzamt zur Besteuerungsgrundlage herangezogen, zum anderen ist es für jeden Unternehmer d a s Steuerungs- und Führungs-"instrument" um den Betrieb/das Unternehmen zu kontrollieren. (siehe auch Controlling)
Wir übernehmen für unsere Kunden die lfd. Buchführung*, ordnen und sortieren ihre Belege, Verbuchen nach ihrem gewohnten Kontenplan. Erstellen alle benötigten Auswertungen wie Summen- und Saldenlisten, Buchungsjournal, Kontenblätter, überwachen die Zahlungsein- und -ausgänge.
Auf Wunsch übernehmen wir das Mahnwesen und/oder den Zahlungsverkehr!
In langjähriger und enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Steuerberatern erstellen diese ihren Jahresabschluss und ihre Steuererklärungen! Darum kümmern wir uns auf Wunsch gerne oder wir übergeben die Daten ihrem bisherigen Steuerberater.
Für viele Unternehmer ein unnötiges, teueres "Übel"...
die Finanzbuchhaltung.
"Kostet nur und bringt nichts..."
Damit das bei unseren Kunden nicht so ist, haben sie mit uns gesprochen.
Wir zeigen ihnen anhand ihrer Zahlen, was in ihrem Betrieb läuft, wo möglicherweise Gelder "versickern", wo Kosten gespart werden können...
Unsere Kunden konzentrieren sich auf ihren Betrieb und ihre Kunden, wir arbeiten im Hintergrund für einen reibungslosen Ablauf. Kontrollieren und überwachen ihre Finanzen, damit "nichts aus dem Ruder läuft".
*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung.
Telefon -Nr. 07043 - 955 311
Telefax - Nr. 07043 - 955 312