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Dann sind Sie hier genau richtig!

Auf dieser Seite finden Sie unsere aktuellen Mandanten-Informationen und Kunden-Infos, interessante Presseartikel und überhaupt alle wichtigen Infos auf einen Blick. 

Aktualisiert am: 22.07.2010

Aktuelles aus Steuern, Recht und Finanzen :

Unsere Seiten werden von Zeit zu Zeit immer wieder auf den neuesten Stand gebracht - lassen Sie sich von Formatsänderungen und Layout nicht irritieren...

Hier ist das Original!

22.07.2010

Richtige Leistungsbeschreibung

Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist unter anderem die richtige Leistungsbeschreibung auf der Rechnung erforderlich. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH müssen Angaben tatsächlicher Art enthalten sein, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Nach den Angaben muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht werden, über die abgerechnet worden ist. Für Kleinstunternehmer gibt es hierzu keine Vereinfachungen. Allgemeine Beschreibung wie „Trockenbauarbeiten“, „Fliesenarbeiten“, und „Außenputzarbeiten“ zur Leistungsbeschreibung genügen allein nicht den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer zur Vorsteuerabzug geeigneten Rechnung. Durch derartige Bezeichnungen wird eine mehrfache Abrechnung der damit verbundenen Leistungen in einer anderen Rechnung nicht ausgeschlossen. 

17.05.2010

Schadenersatz des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten nach Urteil des BAG vom 04.05.2010 die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet sein. Im Streitfall hatte das beklagte Bundesland einem Angestellten den sogenannten Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe versagt. Die Vorgesetzten hatten ihm einige Jahre zuvor auf ausdrücklich Frage im Vorfeld eines Altersteilzeitarbeitsvertrages im Blockmodell mitgeteilt, die Altersteilzeitarbeit führe in der Freistellungsphase nicht zur Verlängerung von Aufstiegszeiträumen.

17.05.2010

Private Nutzung Dienstfahrzeug

Nach der Rechtsprechung spricht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins für eine auch private Nutzung des Dienstwagens. Der Anscheinsbeweis kann durch den Gegenbeweis entkräftet werden. Hierbei genügt es, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt. Stehen einem Steuerpflichtigen und seiner Familie ausreichend private Fahrzeuge zur Verfügung und sind daneben keine anderen Führerscheininhaber vorhanden, kann nach Auffassung des FG Niedersachsen in seinem rechtskräftigen Urteil vom 29.08.2009 (veröffentlicht am 17.03.2010) von einer zumindest nahezu ausschließlich beruflichen Nutzung ausgegangen werden. Diese Frage ist jedoch aufgrund einer umfassenden Beweiswürdigung im Einzelfall zu beantworten.

10.04.2010

Jahresmeldungen bis zum 15.04.2010

Für alle Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber Jahresmeldungen über die sozialversicherungspflichtigen Entgelte an die Krankenkassen übermitteln. Die Meldungen für das Jahr 2009 sind spätestens bis zum 15.04.2010 vorzunehmen. Die Meldungen sind zwingend elektronisch an die Krankenkassen zu übertragen und müssen auch für geringfügig Beschäftigte an die Minijobzentrale übermittelt werden. Auf der Jahresmeldung sind insbesondere das Arbeitsentgelt 2009 sowie der Zeitraum der Beschäftigung im Jahr 2009 anzugeben.
HINWEIS:
Bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren im Rahmen des Haushaltschecks (bis 400 EUR monatlich).

03.03.2010

Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

Sofern ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurde (§ 164 AO), ist das Finanzamt berechtigt, diesen innerhalb der Verjährungsfristen uneingeschränkt zu ändern. Sofern eine Betriebsprüfung stattgefunden hat, muss nach den Vorgaben der Abgabenordnung der Vorbehalt aufgehoben werden. Vergisst das Finanzamt die Aufhebung, kann nach Meinung des BFH der weiterhin unter Vorbehalt stehende Bescheid noch in vollem Umfang geändert werden.

03.03.2010

Nachweis von Bewirtungsaufwendungen

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 07.12.2009 können Bewirtungsaufwendungen auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn lediglich Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen vorliegen. Die unterbliebene Angabe des Bewirtenden kann im Bewirtungsvordruck nachgeholt werden. Sofern die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnung nachgewiesen ist,  können die Bewirtungsaufwendungen nach Meinung des Finanzgerichts abzugsfähig sein, obwohl die Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten. (Az. 11 K 1093/07, Revision zugelassen).

19.02.2010

Investitionsabzugsbetrag für Pkw

Der Steuerpflichtige kann für einen betrieblichen Pkw, den er auch privat nutzen will, einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG in Anspruch nehmen, wenn er den Pkw mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, das auf die Anschaffung folgt, zu mindestens 90 % betrieblich nutzen wird. Nach dem Beschluss des BFH vom 26.11.2009 genügt es, dass der Steuerpflichtige ankündigt, die fast ausschließlich betriebliche Nutzung des noch anzuschaffenden Pkw zukünftig durch ein Fahrtenbuch zu dokumentieren. Damit muss lediglich behauptet werden, den Pkw nach seiner Anschaffung zu mindestens 90 % betrieblich zu nutzen und diesen Nutzungsanteil durch ein Fahrtenbuch zu ermitteln. Wird dann aber kein Fahrtenbuch geführt oder ergibt sich nach dem Fahrtenbuch ein geringerer betrieblicher Anteil als 90 %, ist der Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen.

19.02.2010

Nachbesserungen bei ELENA

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf die Kritik von Datenschützern am neuen Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises reagiert und Verbesserungen angekündigt. So sollen Streikzeiten nicht mehr gemeldet werden. Daneben soll der ELENA-Beirat, dem auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Arbeitnehmervertreter angehören, zeitnah alle zu erhebenden Daten auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Außerdem sollen Arbeitnehmervertreter ein im Sozialgesetzbuch verankertes Anhörungsrecht erhalten, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird.

16.01.2010

Onlineverfahren bei der Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse bietet abgabepflichtigen Unternehmern die Möglichkeit, Ihre Meldung der Künstlersozialabgabe in einem elektronischen Formularcenter online zu erstellen und zu übermitteln (www.kuenstlersozialkasse.de). Alle abgabepflichtigen Verwerter können Ihre Jahresmeldung, die bis zum 31.03. an die Künstlersozialkasse übermittelt werden muss, nun über das Formularcenter schnell und einfach absenden. Aber auch Unternehmer die erstmalig überprüfen lassen wollen, ob sie zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, finden hier entsprechende Unterlagen.



20.12.2009

Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird erweitert

Mit einem neuen Gesetzesentwurf wird die steuer- und sozialversicherungsfreie Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen in Höhe von 360 EUR auch gewährt wenn Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers auf bestehende oder künftige Lohnansprüche angerechnet werden (dies gilt auch bei Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen). Durch die Ausweitung auf Entgeltumwandlungen rückwirkend zum 02.04.2009 soll die weitere Verbreitung von Mitarbeiterkapitalumwandlungen gefördert werden. Für die Steuerfreiheit ist es erforderlich, dass die Förderung zumindest allen Arbeitnehmern offensteht, die mindestens ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind.

03.12.2009

Verwendung der ID-Nummer

Nach dem BMF-Schreiben vom 09.11.2009 ist für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 grundsätzlich die ID-Nummer des Arbeitnehmers zu verwenden. Der authentisierte Arbeitgeber kann die ID-Nummer des Arbeitnehmers für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern erheben. Diese Anfragemöglichkeit kann voraussichtlich erst ab April 2010 zur Verfügung gestellt werden. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 bis zum 31.10.2010 unter Angabe des lohnsteuerlichen Merkmals eTIN übermittelt. Die steuerliche ID-Nummer muss bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Lohnkonto übernommen werden.
HINWEIS:
Ab 01.11.2010 ist die Verwendung der eTIN nur noch zulässig, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, die ID-Nummer des Arbeitnehmers im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Abfragemöglichkeiten zu erhalten.

09.11.2009

Aufzeichnungen - Bestimmte Standards müssen erfüllt sein

Selbständige, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, müssen ebenfalls bestimmte Grundsätze beachten. Das FG Saarland hat im Urteil vom 17.12.2008 ausgeführt, wie die Aufzeichnungen aussehen sollten, damit ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit sich einen Überblick verschaffen kann. Ordnungsgemäß sind die Aufzeichnungen nicht, wenn auf den Rechnungen keine Bankkonten vermerkt werden, sondern Zettel mit wechselnden Überweisungsadressen beigefügt sind. Werden im Buchhaltungssystem die aufgezeichneten Rechnungsausgänge wieder gelöscht, und Duplikate der Rechnungen nicht zurückbehalten und abgelegt, sind ebenfalls keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen gegeben.
HINWEIS:
Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Az.: VIII B 28/09).

06.11.2009

Digitale Außenprüfung: Freiwillig erstellte Aufzeichnungen

Die Befugnis zu einer digitalen Außenprüfung umfasst nicht die Prüfung von elektronischen Aufzeichnungen, die ohne gesetzliche Verpflichtung erstellt werden (BFH vom 24.06.2009). Das Zugriffsrecht bei einer digitalen Außenprüfung umfasst nur Unterlagen, für die eine Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO gilt. Im Streitfall hatte ein Einnahmen-Überschuss-Rechner freiwillig eine elektronische Bestandsbuchhaltung geführt.
Der Außenprüfer verlangte, die digitalen Buchführungsunterlagen auf CD-ROM zur Verfügung zu stellen. Der BFH führt seine bisherige Rechtsprechung fort, wobei das Einsichtsrecht nicht Unterlagen umfasst, die zwar vorhanden sind, aber vom Steuerpflichtigen nicht aufbewahrt werden müssen.

22.10.2009

Erstattung von Fortbildungskosten

Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt die Erstattung von Bildungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer nicht zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber Rechnungsempfänger der Bildungsmaßnahme ist. Es kann auch dann ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen, wenn die Rechnung an den Arbeitnehmer adressiert ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Übernahme bzw. den Ersatz zugesagt und der Arbeitnehmer im Vertrauen auf diese zuvor erteilte Zusage den Vertrag über die Bildungsmaßnahme abgeschlossen hat.
HINWEIS:
Der Arbeitgeber hat auf der vorgelegten Originalrechnung die Kostenübernahme zu vermerken und eine Kopie der Rechnung zum Lohnkonto zu nehmen.

01.10.2009

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

Nach dem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 18.03.2009 kann eine fristlose Arbeitgeberkündigung wegen Verdacht des Arbeitszeitbetrugs in Betracht kommen. Nach Meinung des Gerichts liegt ein wichtiger Kündigungsgrund vor, wenn, wie im Urteilsfall, die Arbeitnehmerin Zugriffsrechte auf Zeitkonten – darunter auch ihr eigenes Zeitkonto – missbraucht hat. Für eine außerordentliche Kündigung muss nach der ständigen Rechtsprechung ein wichtiger geeigneter Grund vorliegen. Hiervon kann ausgegangen werden, wenn die Kündigung auf den Verdacht der strafbaren Handlung bzw. eines vertragswidrigen Verhaltens gestützt wird, eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung erfolgt ist und zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung ein dringender Tatverdacht gegen den Arbeitnehmer besteht.

01.10.2009

Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2010

Die vorläufigen Zahlen für die Bezugsgrößen der Sozialversicherung 2010 wurden veröffentlicht:
1. Rentenversicherung
- Alte Bundesländer 66.000 EUR
- Neue Bundesländer 55.800 EUR
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen werden um 100 EUR nach oben angepasst (alte Bundesländer: 66.000 EUR/jährlich, neue Bundesländer: 55.800 EUR/jährlich).
2. Kranken- und Pflegeversicherung
- Jahreswert 2010 = 49.950 EUR, monatlich 4.162,50 EUR
- Beitragsbemessungsgrenze 2010 = 45.000 EUR
Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 900 EUR nach oben hin angepasst

01.10.2009

Sofortmeldung auch per Handy möglich

Zu Beginn des Jahres 2009 wurden in besonders anfälligen Branchen wie z. B. in Bau-, Gaststätten-, oder Personentransportgewerben das Anmeldeverfahren für Mitarbeiter verschärft. Durch die elektronische Sofortmeldung können nach Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nun Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung rechtzeitig gemeldet werden. Hierzu ist noch nicht einmal ein PC erforderlich; ein internetfähiges Handy reicht völlig aus.
(Link für die Online-Meldung: https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online/scripts/Anmeldung.asp).

22.09.2009

Kontoauszüge richtig aufbewahren

Im Rahmen des Online-Banking-Verfahrens übermittelt die Bank einen elektronischen Kontoauszug. Der Ausdruck dieses Kontoauszuges und Aufbewahrung auf Papier ist jedoch steuerlich nicht ausreichend. Der Kontoauszug ist ein originäres digitales Dokument und muss folglich durch Übertragung der Inhalts- und Formatierungsdaten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger archiviert werden. Hierbei sind die Aufbewahrungsfristen zu beachten: Dies gilt mit einer Zehn-Jahresfrist auch für die maschinelle Auswertbarkeit des elektronischen Kontoauszuges.

09.09.2009

Kurzfristige Zwischenbeschäftigung bei Arbeitslosengeld

Im Urteilsfall des Sozialgerichts Speyer vom 03.02.2009 kann auch nach einer (erneuten) Unterbrechung der Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich fortbestehen. Eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung ist dann nicht erforderlich. Im Streitfall war die Klägerin Bezieherin von Arbeitslosengeld und hatte einen Bewilligungsbescheid für die Anspruchsdauer von 660 Tagen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld wurde dann vorübergehend eine selbständige Tätigkeit im Rahmen eines Lehrauftrages ausgeübt und gegenüber der Bundesagentur ordnungsgemäß gemeldet. Es kam zu einer erneuten Unterbrechung des Arbeitslosengeldbezugs, da die Klägerin auch im Folgejahr einen kurzzeitigen Lehrauftrag annehmen konnte. Die Bundesagentur für Arbeit lehnte den Antrag auf Arbeitslosengeld ab, da seit dem Entstehen des Arbeitslosengeldanspruchs bereits vier Jahre verstrichen waren.

09.09.2009

Umsatzsteuer bei festem freien Mitarbeiter

Nach dem Urteil des BFH vom 25.06.2009, veröffentlicht am 02.09.2009, sind selbständige Unternehmer im Regelfall nicht sozialversicherungspflichtig. Gesetzlich geschuldete Sozialversicherungsbeiträge stellen aber kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes dar. Im Streitfall war ein Journalist als fester freier Mitarbeiter tätig. Für die Tätigkeit entrichtet der Arbeitgeber aufgrund der bestehenden Abhängigkeit Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Das Finanzamt sah die Beiträge zur Rentenversicherung als umsatzsteuerlich relevantes Entgelt an. Der BFH führt aus, dass grundsätzlich für Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer nach denselben Grundsätzen zu beurteilen ist. Eine rechtliche Bindung besteht aber nicht bei der sozial- und arbeitsrechtlichen Beurteilung.
HINWEIS:
Die Frage ob eine Tätigkeit selbständig oder nicht selbständige ausgeübt wird, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beantworten.

08.08.2009

Sammelbeförderung nicht bei Mitnahme

Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen vom Arbeitgeber erhält und andere Arbeitnehmer zum Arbeitsort mitnehmen muss, ist nach dem Urteil des BFH vom 29.01.2009 trotzdem der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen (monatlich 0,03 % x Listenpreis x Entfernungskilometer). Das Finanzgericht Schleswig-Holstein war in der Vorinstanz noch von einer steuerfreien Sammelbeförderung ausgegangen, die den Ansatz des geldwerten Vorteils vermieden hätte.

03.08.2009

Elektronisches Ausfuhrverfahren ATLAS

Seit 01.07.09 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wird durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt. In Deutschland steht hierfür bereits seit dem 01.08.2006 das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung (BMF-Schreiben vom 17.07.2009). Das betreffende BMF-Schreiben erläutert die Einzelheiten des elektronischen Ausfuhrverfahrens Anhand von Beispiele und erleichtert so seine Anwendung.
HINWEIS:
Außerdem werden die eng begrenzten Ausnahmen vom elektronischen Nachrichten-Austauschverfahren im genannten BMF-Schreiben erläutert.

20.06.2009

Gewerbesteuerrückstellung 2008

Die Gewerbesteuer ist ab 2008 keine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Trotz des Abzugsverbotes ist die Bildung der Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz zulässig. Die OFD Rheinland weist in ihrer Verfügung vom 05.05.2009 darauf hin, dass keine Entnahme vorliegt. Bei der Höhe der Gewerbesteuerrückstellung ist jedoch die sogenannte 5/6-Methode nicht mehr anzuwenden. Die Gewinnminderung durch die Rückstellung ist außerbilanziell zu korrigieren.

HINWEIS:
Soweit es in den steuerlichen Vorschriften auf die Größe des Betriebsvermögens ankommt (z.B. beim Investitionsabzugsbetrag), mindert die Gewerbesteuerrückstellung das Betriebsvermögen.

17.05.2009

Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert

Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist statt wie bislang maximal 18, jetzt für bis zu 24 Monate möglich. Die Bundesagentur für Arbeit wird Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit außerdem ab dem 7. Monat vollständig erstatten. Dies gilt auch für übernommene Auszubildende und befristet Beschäftigte.
HINWEIS:
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, wird aber bei der Festlegung des Steuersatzes für das übrige, steuerpflichtige Steuereinkommen im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt.

19.04.2009

Fahrkarte zur Arbeitsstätte wieder erstattbar

Durch die Neuregelung zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab 2007 kann für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der tatsächlich höhere Aufwand wieder angesetzt werden. Die Begrenzung auf die Entfernungspauschale ist damit entfallen. Der Arbeitgeber kann unter Vorlage der tatsächlichen Zahlungsbeträge die Erstattung in voller Höhe vornehmen. Dies führt zur steuerfreien und sozialversicherungsfreien Erstattung, soweit die Pauschalsteuer in Höhe von 15% durch den Arbeitgeber abgeführt wurde.

24.03.2009

Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA) wird eingeführt

Der Bundesrat hat am 06.03.2009 dem neuen ELENA-Verfahrensgesetz zugestimmt. Ab dem 01.01.2010 sind die monatlichen Datenmeldungen des Arbeitgebers an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) für alle Beschäftigten zu übermittelt. Voraussichtlich ab dem 01.01.2012 löst der elektronische Entgeltnachweis dann die bisher papiergebundene Bescheinigungen des Arbeitgebers bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld ab. Bis zum Jahr 2015 wird geprüft, ob alle Bescheinigungen des Sozialrechts in das Verfahren integriert werden können.
HINWEIS:
Durch das neue Verfahren soll es zu einer Kosteneinsparung von ca. 85,6 Mio. EUR im Jahr kommen.

24.03.2009

Korrektur der Lohnabrechnung durch neue Steuertarife

Nach den Regelungen des Konjunkturpaketes II muss der neue Steuertarif bereits für die Lohnabrechnung der Monate März 2009 ff. durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden. Bei der Korrektur der bereits abgerechneten Monate Januar und Februar 2009 kann der Arbeitgeber unterschiedlich vorgehen. Zum einen ist eine völlige Neuberechnung der bisherigen Lohnzahlungszeiträume Januar und Februar möglich. Zum anderen kann dagegen eine Differenzberechnung für diese beiden Monate bei der März-Abrechnung nach dem Prinzip des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs erfolgen. Außerdem ist es zulässig, die Erstattung der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs einer zeitnah anstehenden Einmalzahlung vorzunehmen.
HINWEIS:
Mit Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist die Änderung des Lohnsteuerabzugs ausgeschlossen. Dies betrifft Arbeitnehmer, die bis Ende Februar 2009 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind.

03.03.2009

Auch dieses Jahr: Märzklausel

Wenn Arbeitnehmer Einmalzahlungen erhalten, werden diese in Bezug auf Lohnsteuer und Sozialversicherung immer in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausbezahlt werden. In den ersten drei Monaten des Jahres gilt jedoch eine Ausnahme bezüglich Einmalzahlungen, die zusammen mit dem laufenden Jahresarbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Diese zählen zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres. Erhält z.B. ein Mitarbeiter, der bereits im Jahr 2008 im Unternehmen sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, im Zeitraum von 01.01. bis 31.03.2009 eine Prämie, ist die Märzklausel zu überprüfen.

03.03.2009

Pendlerpauschale - Vorauszahlungen werden nicht angepasst

Derzeit führt die Finanzverwaltung die notwendigen Korrekturen der Steuerbescheide 2007 bezüglich der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer durch. Von der Finanzverwaltung wird darauf hingewiesen, dass die automatischen Korrekturläufe nicht die Vorauszahlungsbescheide umfassen. Da viele Vorauszahlungen nach neuer Rechtslage damit zu hoch festgesetzt wurden, sollte ein Antrag auf Herabsetzung gestellt und auf den korrigierten Steuerbescheid aufgrund der Pendlerpauschale Bezug genommen werden.

HINWEIS:
Der Antrag auf Herabsetzung sollte möglichst vor Überweisung der Vorauszahlung gestellt werden, da bereits entrichtete Vorauszahlungen in der Regel nicht mehr zurück überwiesen werden.

16.01.2009

Vorsteuerabzug nur bei ausreichender Leistungsbeschreibung

Der BFH hat mit Urteil vom 08.10.2008 ausgesagt, dass die Leistungsbeschreibung in einer Rechnung „für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996“ nicht ausreicht, die damit abgerechnete Leistung zu identifizieren. Sofern nicht aus den zusätzlichen Angaben in der Rechnung noch aus den Geschäftsunterlagen eine Konkretisierung des Leistungsgegenstands möglich ist, auf die in der Rechnung Bezug genommen wird, ist der Vorsteuerabzug damit nicht möglich. In der Abrechnung kann aber auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden, diese müssen aber eindeutig in der Rechnung bezeichnet sein.

04.01.2009

Lohnsteuerbescheinigungen 2009

Nach einem Schreiben der Finanzverwaltung vom 28.11.2008 ist für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2009 weiterhin das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal „eTin“ zu verwenden, da nicht alle Lohnsteuerkarten für 2009 die neue Identifikationsnummer erhalten. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer bis auf  Weiteres nicht in das Lohnkonto übernimmt.

20.12.2008

Raucherentwöhnung durch Arbeitgeber jetzt steuerfrei

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln sind Leistungen des Arbeitgebers zur Raucherentwöhnung als Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dieses Urteil ist durch eine neue Gesetzeslage so gut wie überholt. Im Jahressteuergesetz 2009 ist für derart betriebliche Leistungen zur Gesundheitsförderung ein Freibetrag von 500 EUR vorgesehen, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Diese Vergünstigung wird bereits rückwirkend zum Jahr 2008 gelten. Arbeitgeberleistungen wie die Kostenübernahme zur Raucherentwöhnung bleiben folglich bis zu 500 EUR pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.

30.11.2008

Personalunterlagen - was darf vernichtet werden?

Für allgemeine Personalunterlagen (z.B. Bewerbungsschreiben, Urlaubsanträge, Abmahnungen) gibt es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Sie können nach etwaiger Verfallklausel, spätestens nach Ablauf der Verjährungsfristen vernichtet werden (Verjährungsfristen in der Regel drei Jahre). Damit können die allgemeinen Personalunterlagen von Mitarbeitern im Jahr 2009 vernichtet werden, wenn diese im Jahr 2005 oder früher ausgeschieden sind. Die verlängerte Verjährungsfrist von 30 Jahren wird bei Arbeitsverhältnissen nur selten relevant. Lohnunterlagen müssen grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt werden (Unterlagen zur Vergütungsberechnung, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege). Lohnkonten sowie die für den Lohnsteuerabzug bedeutsamen Unterlagen (z.B. Reiskostenabrechnungen) dürfen bereits nach sechs Jahren vernichtet werden.

26.11.2008

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 01.08.2007 sind Umsatzsteuer-Vorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben bzw. Einnahmen zu behandeln. Damit gelten diese als in dem Kalenderjahr abgeflossen, zudem sie wirtschaftlich gehören, wenn kurz vor oder nach Beendigung des Kalenderjahres gezahlt wird (zehn Tage). Nach dem BMF-Schreiben vom 10.11.2008 ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Es wird jedoch auch nicht beanstandet, wenn die neue Rechtsprechung für Zahlungen oder Gutschriften vor dem 30.04.2008 nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben oder Einnahmen behandelt werden.

22.10.2008

Neue Sozialversicherungsgrößen 2009

Die vorläufigen Bezugsgrößen für die Sozialversicherungswerte 2009 wurden bekannt gegeben. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2009 beträgt bundesweit 30.879 EUR. Für die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung gelten unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Bundesländer West und die Bundesländer Ost:

Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung

 

 

West

Ost

Jahr

64.800,00

54.600,00

Monat

5.400,00

4.550,00

Knappschaftliche Rentenversicherung

 

 

West

Ost

Jahr

79.800,00

67.200,00

Monat

6.650,00

5.600,00

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Jahr

44.100,00

Monat

3.675,00

 06.10.2008

Nachweis bei Pkw als (gewillkürtes) Betriebsvermögen

Bei einer Mindestnutzung von 10 % können Wirtschaftsgüter wie z.B. Pkw als (gewillkürtes) Betriebsvermögen behandelt werden. Der Umfang der betrieblichen Nutzung ist im Einzelnen darzulegen bzw. glaubhaft zu machen. Dies kann durch Eintragungen in Terminkalendern, bei Abrechnung gefahrener Kilometeren gegenüber den Auftraggebern, Reisekostenaufstellungen sowie andere Abrechnungsunterlagen erfolgen. Hierfür ist kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erforderlich. Fehlen entsprechende Aufzeichnungen, sind formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum (in der Regel drei Monate) zu führen.

HINWEIS:
Für die repräsentative Aufzeichnung reichen Angaben über die betrieblich veranlassten Fahrten und die Kilometerstände zu Beginn und Ende des Zeitraums von drei Monaten aus.

03.10.2008

Wechsel von Ist- und Sollversteuerung

Der Wechsel von der Ist- zur Sollversteuerung ist jederzeit ohne Genehmigung des Finanzamts auch rückwirkend möglich. Das Wahlrecht kann durch Abgabe einer entsprechenden Umsatzsteuerjahreserklärung ausgeübt werden. Dies gilt auch dann, wenn in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen die Steuer noch nach vereinnahmten Entgelten berechnet worden ist (Urteil des FG Sachsen vom 21.06.2006).

28.09.2008

Beitragsnachweise püntlich abgeben

Bereits zwei Tage vor Fälligkeit der Beiträge müssen Beitragsnachweise bei der Einzugsstelle vorliegen. Dies bedeutet, dass der Beitragsnachweis am fünftletzten Bankarbeitstag bereits um 0:00 Uhr eingehen muss. Hierauf wurde durch die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger noch einmal ausdrücklich hingewiesen (Besprechungsergebnis vom 07./08. Mai 2008).

30.08.2008

Geringfügige Beschäftigung - Rückwirkung

Die Versicherungspflicht beginnt erst mit Bekanntgabe des betreffenden feststellenden Bescheides, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs ausgeübt und dabei insgesamt mehr als 400 EUR im Monat verdient hat. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.09.2007 gilt dies auch dann, wenn dem Arbeitgeber grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist. Hierzu ist ein Verfahren vor dem Bundessozialgericht angelegt. Bis zur Entscheidung werden die Sozialversicherungsträger weiter nach den bisherigen Verfahrensrichtlinien vorgehen, d.h. bei grober Fahrlässigkeit auch rückwirkend die Verbeitragung vornehmen.
Betroffene Arbeitgeber sollen daher gegen den Nachforderungsbescheid vom 09.04.2008 Widerspruch einlegen, wenn z.B. nicht durch Unterschrift des Arbeitnehmers belegt werden kann, dass von einem Minijob auszugehen war.

03.07.2008

Zahl der Gewerbeanmeldungen ist gesunken

Im ersten Halbjahr 2008 wurden gut 6% weniger Gewerbeanmeldungen verzeichnet als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. In absoluten Zahlen bedeutet das: Von Januar bis Juni ließen sich 413 700 Betriebe neu in die Register eintragen. Im ersten Halbjahr 2007 lag diese Zahl noch bei 441 600. Auch die Gewerbeabmeldungen gingen zurück (-3,2%), wenngleich nicht so stark wie die Anmeldezahlen.

Im ersten Halbjahr 2008 wurden gut 6% weniger Gewerbeanmeldungen verzeichnet als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. In absoluten Zahlen bedeutet das: Von Januar bis Juni ließen sich 413 700 Betriebe neu in die Register eintragen. Im ersten Halbjahr 2007 lag diese Zahl noch bei 441 600. Auch die Gewerbeabmeldungen gingen zurück (-3,2%), wenngleich nicht so stark wie die Anmeldezahlen.
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2008 haben gut 349 000 Betriebe ihre Geschäftstätigkeit aufgegeben.
Der Rückgang bei den Gewerbeanmeldungen ist im Wesentlichen auf die nach wie vor gute Konjunktur zurückzuführen. Das klingt paradox, aber Gründungen aus der Arbeitslosigkeit erleben einen Rückgang, da viele Betroffene wieder lukrative Stellen in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen finden. Arbeitslosigkeit als ein wichtiger Push-Faktor für das Gründungsgeschehen der vergangenen Jahre hat damit an Einfluss eingebüßt. Aufgrund der nun verbesserten Aussichten auf eine Festanstellung wird der Schritt in die Selbstständigkeit in vielen Fällen offensichtlich aufgegeben oder zumindest zurückgestellt.
Der Saldo aus An- und Abmeldungen blieb mit 64 400 im ersten Halbjahr 2008 weiter positiv. Allerdings fiel dieser im Vergleich zum Vorjahreszeitraum weniger deutlich aus (1. Hj. 2007: 80 600). Dennoch ist der Gesamtbestand an Unternehmen und Gewerbebetrieben in Deutschland weiter angestiegen. Das meldet der Wirtschaftsinformationsdienst Creditreform. (sta)

25.06.2008

Pflicht zur Kassenführung

Jedes Unternehmen, das einen Verkauf (auch nur interner Werksverkauf) anbietet, ist verpflichtet, eine Kasse zu führen. Nicht vorgeschrieben ist dagegen, ob eine offene Ladenkasse oder eine PC-Kasse eingesetzt wird.

Die Gastronomie bietet die Ausnahme: Wenn die Kunden das Geschäftsessen steuerlich geltend machen wollen, wird ein maschinell erstellter Beleg nötig. Sofern eine elektronische Registrierkasse eingesetzt wird, müssen die täglichen sog. Kassenabschläge aufbewahrt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine fortlaufende Nummerierung (sog. Z-Nummer) vorhanden ist.

ACHTUNG: Sofern Lücken auftreten kann die Finanzverwaltung die Buchführung für nichtordnungsgemäß befinden und ist befugt, Einnahmen hinzuzuschätzen.

29.05.2008

Mehrfachbeschäftigung von Minijobbern

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich nicht rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, wenn eine bei ihm auf geringfügiger Basis beschäftigte Aushilfskraft bei anderen Arbeitgebern noch weitere Beschäftigungen ausübt. Wird hierbei die Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 400 EUR in Summe überschritten, setzt die Sozialversicherungspflicht erst ab dem Zeitpunkt ein, zu dem ein Sozialversicherungsträger dies verbindlich festgestellt hat. Nach dem Urteil des baden-württembergischen Landessozialgerichts vom 13.09.2007 soll dies selbst dann gelten, wenn der Arbeitgeber die weiteren Tätigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig ignoriert hat.
HINWEIS:
Um Streitfällen aus dem Weg zu gehen, ist anzuraten, auf eine schriftliche Bestätigung des Minijobbers zu bestehen, dass keine weiteren Tätigkeiten durchgeführt werden.


28.05.2008

Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen

Nach dem Urteil des Finanzgerichts München (Beschluss vom 31.10.2007) muss zum Nachweis der betrieblich veranlassten Bewirtungsaufwendungen auch der Anlass der Bewirtung angegeben werden. Angaben wie „Geschäftsbesprechung“, „Besprechung“ oder „Geschäftsessen“ reichen hier nicht aus. Um die betriebliche Veranlassung hinreichend nachprüfen zu können, sind möglichst detaillierte Angaben zum Anlass der Bewirtung anzugeben.
HINWEIS:
Zusätzlich ist der Ort, Tag, und die Teilnehmer anzugeben sowie eine Unterschrift des Bewirtenden vorzuhalten.


19.04.2008

Meldung zur Sozialversicherung: richtige Anschrift

Bei Anmeldungen von Arbeitnehmern ist die Angabe der korrekten Anschrift des Arbeitnehmers zwingend erforderlich. Die Minijob-Zentrale bittet alle Arbeitgeber dringend bei Anmeldungen künftig nur noch die aus amtlichen Unterlagen ersichtlichen Adressdaten zu verwenden (z.B. den Personalausweis).
HINWEIS:
Für die Vergabe von Betriebsnummern ist seit dem 01.01.2008 bundesweit der Zentrale Betriebsnummern-Service zuständig: Eschberger Weg 68, 66121 Saarbrücken, betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de (Formular im Internet unter www.arbeitsagentur.de).


24.03.2008

Neue Maßnahmen gegen Mehrwertsteuerbetrug

Die Europäische Kommission schlägt weitreichende Maßnahmen zur erfolgreichen Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug vor. Hier soll z.B. bei der Besteuerung von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen ein genereller Steuersatz mit 15 % zur Anwendung kommen. Ein eventuell höherer Steuersatz wird durch den Käufer in dessen Mitgliedstaat entrichtet. Außerdem werden Überlegungen durchgeführt, ob mit der Einführung eines generellen Revearse-Charge-Systems die Hinterziehung von Umsatzsteuer vermieden werden kann. Es wird vorgeschlagen, in einem Mitgliedstaat ein diesbezügliches Pilotprojekt zu starten.

03.03.2008

Keine generelle Umsatzsteuerpflicht aus Rechnungen

Der Unternehmer schuldet die Umsatzsteuer aus Rechnungen, wenn ein unrichtiger oder unberechtigter Ausweis der Umsatzsteuer erfolgt ist. Damit das Finanzamt den Unternehmer aber tatsächlich für die Umsatzsteuer in Anspruch nehmen kann, muss die Rechnung die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie jede Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigen soll. Im Urteilsfall (Finanzgericht München vom 07.12.2006) war der Vorsteuerabzug aufgrund der formalen Verstöße nicht möglich. Deshalb schuldete der Unternehmer auch nicht die ausgewiesene Umsatzsteuer.


16.01.2008

Zugriff des Finanzamts auf EDV-Buchführung

Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26.09.2007 ist der Steuerpflichtige gehalten, der Außenprüfung im Original in Papierform erstellte und später durch scannen digitalisierte Ein- und Ausgangsrechnungen über sein Computersystem am Bildschirm lesbar zu machen. Er kann diese Verpflichtung nicht durch das Angebot des Ausdruckens auf Papier abwenden. Der Datenzugriff der Finanzverwaltung erstreckt sich u.a. auf die Finanzbuchhaltung. Deshalb besteht keine Berechtigung, gegenüber der Außenprüfung bestimmte Einzelkonten zu sperren, die nur das handelsrechtliche Ergebnis, nicht aber die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflusst haben (z.B. nicht abziehbare Betriebsausgaben).


04.01.2008

Neue Beitragssätze ab 2008

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 01.01.2008 auf 3,3 %. Im Gegenzug dazu steigt ab Juli 2008 der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 1,95 % von derzeit 1,7 %. Unverändert bleibt der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25 Beitragssatzpunkten. Künftig sind also für Kinderlose 2,2 % in die Pflegeversicherung einzuzahlen.
HINWEIS:
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Juli 2007 müssen auch Stiefeltern den erhöhten Beitrag keinesfalls leisten. Dies gilt unabhängig vom Alter der Kinder zum Zeitpunkt der Eheschließung oder der tatsächlich erbrachten Erziehungsleistung.

20.12.2007

Neue Buchführungsgrenzen ab 2008

Im Nachgang zur Erhöhung der Umsatzschwelle für die steuerliche Buchführungspflicht von 350.00 EUR auf 500.000 EUR erfolgt nun auch die Anhebung der Gewinnschwelle. Selbständige mit folgenden Umsatz- und Gewinngrenzen dürfen ihren Gewinn weiterhin vereinfacht per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln:
Umsatz ab 2007 = 500.000 EUR, Gewinn ab 2008 = 50.000 EUR (statt bisher 30.000 EUR).
HINWEIS:
Sofern das zuständige Finanzamt zur Bilanzierung auffordert, aber die neuen Obergrenzen nicht überschritten werden, sollten die neuen Grenzwerte vorgetragen werden.



30.11.2007

Berichtigung bereits abgegebener Bilanzen

Der Bundesfinanzhof hat den Begriff der Bilanzberichtigung erweitert, d.h. es kommt zu einem vielschichtigeren Anwendungsbereich. Eine Bilanzberichtigung liegt nun vor, wenn eine Bilanzposition dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig ist oder der Gewinn geändert wird und sich die Gewinnänderung auf die fehlerhafte Buchung bzw. Nichterfassung von Entnahmen und Einlagen bezieht (Teilbeträge des Kapitalkontos). Der Steuerpflichtige kann damit im engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Bilanzberichtigung eine Änderung beantragen und dadurch die Gewinnerhöhung durch die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten kompensieren (z.B. Sonderabschreibungen).


15.11.2007


Keine neue Pendlerpauschale

Die Bundesregierung hält nach einer Vereinbarung in der Koalition an der Abschaffung der Pendlerpauschale nicht fest. Es bleibt damit bei der seit dem 1. Januar geltenden Rechtslage, wobei Fahrtkosten erst ab dem 21. Entfernungskilometer abziehbar sind. Nach Aussage der Bundesregierung kann dennoch ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden; betont wird aber, dass dies auf eigenes Risiko beruht.

02.11.2007

Ergänzen von Rechnungen

Nach Vorgaben der neuen Umsatzsteuerrichtlinien kann beim Fehlen von einzelnen Angaben in der ordnungsgemäßen Rechnung auch der Empfänger der Rechnung diese Angaben berichtigen (R 202 Abs. 3 Satz 6). Dies bezieht sich auf die Angaben über die Menge der gelieferten Gegenstände oder den Zeitpunkt des Umsatzes. Sofern aber der Empfänger der Rechnung diese Ergänzungen vornimmt, muss er den Aussteller der Rechnung davon in Kenntnis setzen.
HINWEIS:
Die Kenntnisnahme ist ggf. nachzuweisen.

22.10.2007

Entgeltfortzahlung

Mitarbeiter, die arbeitsunfähig krank sind, werden für sechs Wochen mit dem Entgelt fortgezahlt. Wird der Mitarbeiter danach in Folge der selben Krankheit erneut arbeitsunfähig, hat er nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für weitere sechs Wochen (Bundesarbeitsgericht vom 14.03.2007). Für die Fortzahlung ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer nicht wegen der selben Krankheit arbeitsunfähig ist oder dass seit dem Beginn der letzten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit eine Frist von insgesamt 12 Monaten abgelaufen ist.

30.09.2007

Lohnsteuerrichtlinien 2008

Im nunmehr vorliegenden Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2008, der von der Bundesregierung gebilligt wurde, hat die Finanzverwaltung die Übernachtungspauschale mit 20 EUR entgegen den ersten Aussagen beibehalten. Damit kann ab 2008 erneut eine steuerfreie und auch sozialversicherungsfreie Erstattung stattfinden, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Pauschalbeträge bis 20 EUR zahlt. Die Beträge gelten ausschließlich für die Lohnabrechnung; in der Einkommensteuererklärung kann im Inland nicht auf pauschale Werte zurückgegriffen werden.


10.09.2007

Beginn der Buchführungspflicht

Die Mitteilung des Finanzamts mit dem Hinweis, dass der Steuerbürger ab dem folgenden Wirtschaftsjahr zur Buchführung verpflichtet wird, muss vor Beginn des Wirtschaftsjahres erfolgen. Diese Mitteilung ist auch dann wirksam, wenn zwischen Ihrer Bekanntgabe und dem Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres weniger als 1 Monat liegt (BFH vom 29.03.2007). Soweit der Steuerpflichtige diese Mitteilung erst kurz vor Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres bekommt und nicht genügend Zeit hat, Vorkehrungen für die Einrichtung einer Buchführung zu treffen, können ihm aber Buchführungserleichterungen bewilligt werden.
HINWEIS:
Diese Erleichterungsmaßnahmen können eventuell auch rückwirkend ergehen.

31.07.2007

Rechnung an Computer/Fax

Bei einer an ein Computer/Telefax übermittelten Rechnung handelt es sich um eine elektronische Rechnung, bei der eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist. Nach einer Verfügung der Finanzdirektion Chemnitz ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung, dass die Rechnung über eine erkennbare Signatur verfügt (z.B. mit 2 – D – Barcode). Außerdem muss der Ausdruck auf einem Drucker mit entsprechender Auflösung erfolgen (minimal 300 dpi).


24.07.2007

Steuergestaltung ab 2008 unzulässig

Im Jahressteuergesetz 2008 ist eine grundlegende Neufassung des § 42 AO (Gestaltungsmissbrauch) vorgesehen. Bisher konnte die Finanzverwaltung die Anerkennung von steuerlichen Gestaltungen verweigern, wenn diese einzig den Zweck hatten, Steuern zu sparen. Nach der geplanten Neufassung sollen zukünftig Steuerzahler nachweisen, dass „beachtliche außersteuerliche Gründe“ vorliegen, die durch Verträge und Gestaltungen zu einem Steuervorteil geführt haben. Bis zum Beweis des Gegenteils wird sogar vermutet, dass jede Gestaltung nur der Erlangung von Steuervorteilen dient.

15.07.2007

Unternehmensteuerreform ist verabschiedet


Am Freitag, 06.07.2007 wurde das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 im Bundesrat verabschiedet. Die Änderungen gelten überwiegend ab dem 01.01.2008, vereinzelt erst ab dem 01.01.2009. Damit kam es zur Verabschiedung eines Besteuerungssatzes von 28,25 % zusätzlich Solidaritätszuschlag bei der Einkommensteuer für laufende Gewinne. Die Gewerbesteuer ist ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Bei Kapitalgesellschaften wurde der Körperschaftsteuersatz auf 15 % gesenkt. Neben vielen einzelnen Regelungen in den jeweiligen Bereichen kommt es ab 2009 auch zur 25 %igen Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte.


19.06.2007

Steueridentifikationsnummer – Meldebehörden übermitteln Daten

Die Einführung eines bundeseinheitlichen Ordnungsmerkmals „Identifikationsnummer“ wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2003 beschlossen. Diese Nummer ist bundesweit eindeutig und wird jedem Einwohner in Deutschland dauerhaft zugeordnet. Das Bundeszentralamt für Steuern wird die Zuordnung der neuen Identifikationsnummer durchführen und erhält hierzu von den Meldebehörden die entsprechenden Daten der in ihrem Zuständigkeitsbereich mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung im Melderegister am Stichtag 30.06.2007 registrierten Einwohner. Nach einem Abgleich der Daten (Dublettenprüfung) werden nach Auskunft der Finanzverwaltung voraussichtlich zum 02.01.2008 die ersten Mitteilungsschreiben an die Bürger gedruckt und versendet werden können.

13.06.2007

Neue Rechtsform „GmbH light“

Die Bundesregierung will eine besondere Variante der GmbH zulassen, die mit einem Stammkapital von nur 1 EUR gegründet werden darf (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft). Die Unternehmergesellschaft soll über eine gesetzliche Rücklage das Stammkapital ansparen, in dem 1/4 des Jahresüberschusses in die Rücklage einzustellen ist. Gleichzeitig wird das Mindeststammkapital auf 10.000 EUR gesenkt. Interessierte Unternehmer müssen sich aber noch etwas mit der Anwendung gedulden, da das Inkrafttreten erst in der ersten Jahreshälfte 2008 geplant ist.



29.05.2007

GmbH-Recht wird modernisiert


Das neue GmbH-Recht soll Gründern und Investoren entsprechend Raum bieten, unternehmerische Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen, so die Ausführungen des Bundeskabinetts zum Regierungsentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts. Hier wird u.a. vorgeschlagen, dass das Mindeststammkapital der GmbH von bisher 25.000 EUR auf 10.000 EUR herabgesetzt wird. Zusätzlich soll der Registereintrag beschleunigt werden.
HINWEIS:
Das neue Gesetz soll in der ersten Hälfte des Jahres 2008 in Kraft treten.


07.05.2007
 
Gründungsgeschehen: Gründungen und Liquidationen sind 2006 rückläufig  -
 
Die Zahl der Existenzgründungen in Deutschland belief sich im Jahr 2006 nach neuesten Berechnungen des IfM Bonn auf Basis der Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes auf rd. 471.000. Verglichen mit dem Vorjahr ist die Zahl der Existenzgründungen damit um nahezu 5 % gesunken. Sie fiel damit auf den niedrigsten Stand seit der Jahrtausendwende. Dies ist vor allem auf Veränderungen bei den Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, aber auch auf die günstige konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2006 zurückzuführen. Bei den Liquidationen ist ebenfalls bedingt durch die günstige konjunkturelle Lage ein leichter Rückgang um 2,5 % auf rd. 431.000 für das Jahr 2006 zu verzeichnen. Der Gründungssaldo (d.h. die Differenz aus Gründungen und Liquidationen) hat sich verglichen mit dem Vorjahreszeitraum damit um rd. 14.000 verringert und beträgt nunmehr rd. 40.500.
 
03.05.2007

Firmen-Pkw – Verbot der Privatnutzung

Grundsätzlich wird nach den Regeln des Anscheinsbeweises davon ausgegangen, dass ein Firmenwagen für Betriebsangestellte auch privat genutzt wird. Das führt zu einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29.11.2006 ändert ein betriebliches Verbot der Privatnutzung hieran nichts, wenn der Arbeitgeber das Verbot nicht nachweislich überwacht. Auf Zeugenaussagen der begünstigten Arbeitnehmer kommt es dabei wegen ihrer Interessenlage kaum an.
HINWEIS:
Ein Nutzungsverbot für private Fahrten muss vom Arbeitgeber durch Stichproben überwacht werden. Hierzu ist ein Fahrtenbuch empfehlenswert.

24.04.2007

Bewirtungskosten auch für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die Aufwendungen für Bewirtungen haben, können diese unter bestimmten Umständen als Werbungskosten abziehen (Finanzgericht Köln, Bundesfinanzhof in zwei Urteilen). Die Veranstaltung muss einen konkreten dienstlichen Bezug aufweisen, etwa wie bei einer Verabschiedung in den Ruhestand. Für die berufliche Veranlassung ist beispielsweise von Bedeutung in wessen Räumlichkeiten die Veranstaltung stattfindet, wer als Gastgeber auftritt und ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde oder private Bekannte des Steuerpflichtigen handelt.
HINWEIS:
Trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann sich aus den übrigen Umständen des Einzelfalles ergeben, dass die Aufwendungen für die Feier beruflich veranlasst sind.

19.04.2007

Neue Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter

Ab 2008 ist bei Gewinneinkünften ein Sofortabzug bei selbständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern verpflichtend, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 100 EUR nicht übersteigen. Derartige Wirtschaftsgüter von mehr als 100 EUR und bis zu 1.000 EUR sind künftig in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten einzustellen. Dieser ist über eine Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt gewinnmindernd aufzulösen. Für Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften bleibt es bei der Regelung, wonach die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter bis zu 410 EUR sofort als Werbungskosten abgezogen werden können.
HINWEIS:
Der endgültige Beschluss u.a. dieser Regelung ist für den Sommer 2007 durch den Gesetzgeber vorgesehen.


24.03.2007

Haushaltsnahe Dienstleistungen bis 2005

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 01.02.2007 darauf hingewiesen, dass haushaltsnahe Dienstleistungen bis 2005 nur dann vorliegen, wenn sie gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind solche, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben. Demnach ist die Renovierung einer Hausfassade keine haushaltsnahe Dienstleistung. Dieser Aufwand führt auch nicht als Handwerkerleistung zu einer Steuerermäßigung (bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005).
HINWEIS:
Ab 2006 wurde die haushaltsnahe Dienstleistung erweitert, sodass auch die Renovierung einer Hausfassade bezüglich der entstandenen Arbeitskosten zu einer Steuerermäßigung führt.


17.03.2007


Einsatzwechseltätigkeit ab 2007

Im Jahr 2005 hat der Bundesfinanzhof in mehreren Urteilen die Grundsätze für den Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern neu gefasst, die auswärts tätig sind (z.B. auf Buslinien oder Baustellen). Eine regelmäßige Arbeitsstätte liegt bereits vor, wenn der Arbeitnehmer sie im Durchschnitt einmal wöchentlich aufsucht, z.B. um Aufträge entgegenzunehmen oder um ein Kfz zu tauschen. Die Auswärtstätigkeit vieler Arbeitnehmer, deren Tätigkeit in der Vergangenheit als Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit beurteilt wurde, stellen jetzt Dienstreisen dar.

03.03.2007

Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerb

Für ein über 18-jähriges Kind, dessen gesamte Erwerbseinkünfte den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag nicht übersteigen, besteht der Kindergeldanspruch unabhängig davon, ob es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt. Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.11.2006 ändert das Gericht ausdrücklich seine bisherige Rechtsprechung.


03.03.2007

Angabe des Leistungszeitpunktes – Finanzverwaltung lenkt ein

Die Ausführungen im Jahressteuergesetz 2007 haben zu Missverständnissen geführt, wenn es um die Angabe des Leistungszeitpunktes in der Rechung geht. Danach ist der Tag der Lieferung oder Leistung (mindestens der Kalendermonat) stets in der Rechnung anzugeben, auch wenn der Tag der Leistung mit Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG). Nun wird dies als lediglich redaktionelle Klarstellung angesehen, da der Gesetzestext bislang zu ungenau formuliert worden sei. Weiterhin ist es möglich, die Pflichtangabe zu erfüllen mit einem Verweis auf andere Positionen in der Rechnung, z.B. dem Ausstellungsdatum der Rechnung.
HINWEIS: Verweise wie „der Tag der Leistung entspricht dem Ausstellungsdatum der Rechnung“ sind damit weiterhin als ordnungsgemäß zugelassen.

20.02.2007


Identifikationsnummer zum 01.01.2007

Vom Bundeszentralamt für Steuern wird jedem Steuerzahler zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung ein sogenanntes Identifikationsmerkmal zugeteilt, dass bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber der Finanzverwaltung anzugeben ist. Dazu erhalten natürliche Personen eine Identifikationsnummer, die aus zehn Ziffern und einer Prüfziffer besteht. Die Betroffenen sollen vom Bundeszentralamt über die dort gespeicherten Daten, sowie die zugeteilte Nummer unverzüglich unterrichtet werden...

20.02.2007

Aufteilung der Rechnung bei Handwerkerleistungen


Mieter und Bewohner selbst genutzten Wohneigentums können für die Beauftragung von Handwerkern für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraus-setzungen, einen Steuernachlass bis 600 EUR im Jahr erhalten. Die Vergünstigung gilt nur für die Arbeitsleistung, nicht für das Material. Für Jahre bis 2006 darf der Rechnungsbetrag auf die Arbeitsleistung und das Material schätzungsweise aufgeteilt werden, wenn die Rechnung keine Aufteilung enthält.

ACHTUNG:
Ab 2007 wird jedoch zwingend ein getrennter Ausweis von der Finanzverwaltung vorgegeben.

15.02.2007

Grunderwerbsteuer nicht bundeseinheitlich

Der Kauf einer Immobilie kostet in Berlin ab 2007 eine Grunderwerbsteuer von 4,5 %, wobei bisher bundeseinheitlich ein Prozentsatz von 3,5 erhoben wurde. Als erstes Bundesland hat Berlin die Grunderwerbsteuer erhöht und macht sich damit eine wenig beachtete Regelung durch die Föderalismusreform. Seit dem 01.09.2006 darf jedes Bundesland den Steuersatz allein festlegen, denn das Steueraufkommen aus dem Grunderwerb steht den Ländern allein zu.
HINWEIS:
Der Bund ist nur noch für eine einheitliche Bemessungsgrundlage zuständig.

16.01.2007


Inventur als Mittel zur Steuerminderung

Zum 31.12.2006 haben buchführende Unternehmer mit kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr sämtliche zu bilanzierende Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert aufzunehmen und im Inventar zu verzeichnen. Bei unterlassener oder fehlerhafter Inventur kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und den Gewinn schätzen. Die Inventur dient aber auch der betriebswirtschaftlichen Kontrolle. So können steuermindernde Bewertungen nachprüfbar dokumentiert werden, z.B. Teilwertabschreibungen auf Warenlager, Erzeugnisbestände, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Zudem können per Inventur auch berechtigte Rückstellungen durch Unterlagen nachgewiesen werden. Hier sind die Risiken anhand von Belegen (z.B. Schriftverkehr) zu bewerten, als Anhaltspunkt dient aber die Auflistung per körperlicher Bestandsaufnahme.
HINWEIS:
Letztlich bietet eine durchgeführte Inventur auch bei Einnahmenüberschussrechnern entsprechendes Begründungsmaterial, wenn der Warenaufschlag wegen hohen Warenbeständen nicht in den vom Finanzamt festgelegten Grenzbereichen liegt.

07.01.2007


Neue Fristen bei Scheckzahlung

Bei Scheckzahlung von Lohn- und Umsatzsteuer tritt eine Verschärfung ein. Bis 31.12.2006 galt bereits mit der Hingabe des Schecks die Zahlung als bewirkt. Durch eine Neuregelung gilt als Zahlungszeitpunkt bei Hingabe oder Übersendung von Schecks der dritte Tag nach dem Tag des Eingangs. Die Regelung greift erstmals, wenn ein Scheck nach dem 31.12.2006 bei der Finanzbehörde eingegangen ist.

02.01.2007


Abgeltungssteuer ab 2009

Durch die Einführung einer anonymen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) will die Bundesregierung ab dem 01.01.2009 an die internationale Entwicklung anschließen. Hierdurch soll die Attraktivität Deutschland als Kapitalanlageland gestärkt und der Kapitalabfluss ins Ausland gebremst werden. Steuerpflichtige mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz können ihre Kapitalwerte zu ihren Gunsten in der Veranlagung berücksichtigen lassen.

29.12.2006

Haushaltsnahe Dienstleistungen – auch bei Reparaturen an Geräten

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Haushaltsnahen Dienstleistungen bringt einige positive Überraschungen. So gehören zu den ab 2006 steuerlich geförderten Handwerkerleistungen u.a. auch die Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC) oder Kontrollaufwendungen wie Schornsteinfegerleistungen. Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen gehören ebenfalls zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen.
HINWEIS:
Auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Anteil der Aufwendungen beim jeweiligen Eigentümer als Steuerermäßigung möglich.

20.12.2006

Klage gegen Kürzung der Pendlerpauschale anhängig

Ab dem Veranlagungszeitraum 2007 wird die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt. Inzwischen sind zwei Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg anhängig (13 K 284/06 und 14 K 237/06), die auf ablehnenden Entscheidungen zur Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte beruhen. Vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern ist zusätzlich ein Musterprozess anhängig. Nun muss geprüft werden, ob der Ausschluss der „Nahpendler“ von der Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist, da diese Regelung dem Prinzip der Versteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit widerspricht.

20.12.2006

Verbindliche Auskünfte sollen gebührenpflichtig werden

Durch eine Änderung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 ist vom Bundestag auf Anregung des Bundesrats die Gebührenpflicht von Anträgen auf verbindliche Auskunft beschlossen worden. Die Gebühren sollen sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert richten, der mit mindestens 5.000 EUR und einer Mindestgebühr von 121 EUR anzusetzen ist. Bei einem Gegenstandswert von 500.000 EUR ergeben sich 2.956 EUR.
Ist der Gegenstandswert auch nicht durch Schätzung zu ermitteln, soll eine Zeitgebühr ermittelt werden. Diese beträgt 50 EUR je angefangene halbe Stunde und mindestens 100 EUR pro Auskunft. 

22.11.2006

Bewertung geldwerter Vorteile bei Jahreswagen

Erhält ein Arbeitnehmer verbilligt Waren (z.B. Jahreswagen) die sein Arbeitgeber herstellt oder vertreibt, muss er den geldwerten Vorteil grundsätzlich als Lohn versteuern. Für dessen Berechnung gibt es 2 Methoden, zwischen denen der Arbeitnehmer grundsätzlich wählen kann. Er kann den um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreis am Abgabeort ansetzen. Er kann stattdessen von dem Preis ausgehen, zu dem die Ware fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird. Für die zweite Bewertungsmethode kommt ein Bewertungsabschlag in Höhe von 4 % des Angebotspreises und ein Rabattfreibetrag von bis zu 1.080 Euro in Betracht.

02.11.2006

Haftung für Sozialversicherungsbeiträge bei Minijobs

Nach einer aktuellen Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts vom 21.08.2006 schützt die Unkenntnis über mehrere Minijobs ihrer Beschäftigten Arbeitgeber nicht vor nachträglichen Zahlungen an die Sozialversicherung. Dies betrifft vor allem Fälle, die durch Zusammenrechnung von mehreren Minijobs in die Versicherungspflicht eintreten. Das Gericht weist darauf hin, dass seit dem 01.04.2003 die Versicherungspflicht grundsätzlich erst mit Bekanntgabe durch die Einzugstelle umzusetzen ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat, den Sachverhalt für die versicherungsrechtliche Beurteilung aufzuklären.
HINWEIS:
Arbeitgeber sollten deshalb bei Beginn der Beschäftigung schriftlich abfragen, ob der Arbeitnehmer bereits bei einem anderen Arbeitgeber geringfügig oder versicherungspflichtig beschäftigt ist.

02.11.2006

Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform

Am 02.11.2006 wurden die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform durch eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe festgelegt:
• Senkung der Steuerbelastung von Körperschaften von rund 9 Prozentpunkte auf 29,83 % (Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 15 %).
• Einführung einer Zinsschranke, d.h. der Saldo aus Zinseinnahmen und Zinsausgaben soll nur hinzugerechnet werden, wenn die verbleibenden Zinskosten 1 Mio. übersteigen.
• Gewinne großer Personengesellschaften sollen mit 28,25 % besteuert werden.
• Senkung der Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 %; der Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wird abgeschafft; der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer soll auf das 3,8fache erhöht werden.
• Die degressive AfA soll entfallen.
• Der Rücklagenhöchstbetrag bei Ansparabschreibungen soll auf 200.000 EUR erhöht werden.
• Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sollen ab 2009 einheitlich mit 25 % besteuert werden (Abgeltungssteuer).
Die Unternehmenssteuerreform soll zum 01.01.2008 umgesetzt werden, während die Abgeltungssteuer erst ab 2009 kommen soll.

22.10.2006

Gemischt veranlasste Reisen – Kostenaufteilung?

Bei gemischt veranlassten Reisen sind nach dem Beschluss des Bundesfinanzhof vom 20.07.2006 auch die Kosten der An- und Abreise grundsätzlich eindeutig abgrenzbare, beruflich/betrieblich veranlasste Aufwendungen, bei denen in der Regel eine sachgerechte Aufteilung nach objektiven Maßstäben möglich ist. Da dies ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist, wurde die Frage dem großen Senat des Bundesfinanzhofs zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

04.10.2006
Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuerreform verzögert sich

Nun ist aus dem Bundesfinanzministerium zu hören, dass ein Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuerreform erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung von Geld- und Immobilienvermögen vorgelegt werden soll. Dennoch wollen einige Koalitionspolitiker am ursprünglich geplanten Stichtag 1. Januar 2007 festhalten. Dies schafft eine Planungsunsicherheit für die Übergabe von Vermögen, da ein Inkrafttreten der geplanten Neuerungen zum 01.01.2007damit noch unklar ist.

04.10.2006
Anforderungen an Handwerkerrechnungen bei Haushaltsnahen Dienstleistungen

Nach der Oberfinanzdirektion Koblenz bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Gesamtrechnungsbetrag für eine Leistung mit Material wie folgt ergänzt wird: „Im Rechnungsbetrag in Höhe von ... sind Materialkosten in Höhe von ... brutto enthalten“. Begünstigt sind nur die Dienstleistungen selbst, nicht der Materialanteil. Ist es offensichtlich, dass die Rechnung einen erkennbar zu niedrig ausgewiesenen Materialanteil enthält, kann das Finanzamt den Aufteilungsmaßstab im Wege der Schätzung entsprechend abändern.

25.09.2006
Mit Minijob Riesterzulage sichern!

Durch die ab dem 01.07.2006 geregelten Minijobs ergeben sich lukrative Überlegungen. Da die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers bei der  Rentenversicherung auf 15 % erhöht wurden, ergibt sich ein geringerer Aufstockungsbetrag beim Arbeitnehmer (4,5 %). Durch den Verzicht auf die  Rentenversicherungsfreiheit, den der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklären muss, kann zum Einen ein Rentenanspruch erreicht werden. Zusätzlich bietet sich dem Arbeitnehmer durch Aufstockung die Möglichkeit, die Riesterförderung in Anspruch zunehmen. Dies kostet dem Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag von 18EUR (4,5 % aus 400 EUR).

20.09.2006
Bewirtungsbelege

Angemessene Aufwendungen für die Bewirtung von Personen ausgeschäftlichem Anlass dürfen nur zu 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden. Zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung sind Ort, Tag,Teilnehmer und Anlass der Bewirtung zeitnah aufzuzeichnen. Findet die Bewirtung in einer Gaststätte statt, ergeben sich Ort und Tag regelmäßig aus der Gaststättenrechnung; die Angaben zu Teilnehmern und Anlass der Bewirtung können dann auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Schriftstück gemacht werden. Außerdem verlangt die Finanzverwaltung, dass die Gaststättenrechnung maschinell erstellt und registriert sein muss. Für den Vorsteuerabzug sind zusätzlich die ordnungsgemäßen Rechnungsangaben aufzuführen. Bei sog.Kleinbetragsrechnungen (bis 100 EUR; ab 2007 = 150 EUR) kann auf die Angabe des Bewirtenden, der Steuernummer und der Rechnungsnummer verzichtet  werden.

16.09.2006
Nachweis der privaten Nutzung eines PKW’s


Beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist davon auszugehen,dass ein betrieblicher PKW auch privat genutzt wird (FinanzgerichtDüsseldorf vom 04.04.06).
Sofernbeide Ehegatten Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH sind, kann  dieser „Anscheinsbeweis“ nicht bereits dadurch entkräftet werden, dass im Privatvermögen der Eheleute zwei PKW und vier Motorräder zurVerfügung stehen.
Hinweis: Die bloße Untersagung einer Privatnutzung  ist nicht ausreichend. Vom Arbeitgeber muss das Nutzungsverbot überwacht werden.

03.08.2006
Gründungszuschuss – Neues Förderinstrument für Arbeitslose

Ab dem 01.08.2006 gibt es eine neue Fördermöglichkeit für Arbeitslose,die die bisherige Ich-AG-Förderung sowie das Überbrückungsgeld ablöst(Wegfall zum 30.06.2006).

Der Gründungszuschuss wird zunächst für neun  Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zzgl. eines Zuschlages für die soziale Sicherung von 300 EUR monatlich gezahlt. Eine Anschlussförderung für weitere sechs Monate umfasst nur den Zuschlag von 300 EUR pro Monat und setzt voraus, dass die Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen dargelegt wird.

27.07.2006
Limited – persönliche Haftung

Die Rechtsform einer britischen Limited schützt den Geschäftsführer nicht vor der Haftung nach deutschem Recht. Verschleppt der Chef die Insolvenz, muss er die Schulden ebenso privat zahlen wie ein GmbH-Geschäftsführer (Landgericht Kiel). Für die Limited, die zwar inEngland nach englischem Recht gegründet wurde, aber in Deutschland die Tätigkeit ausübt, gilt das deutsche Steuerrecht. Bei der Haftung ist ein größeres Risiko als bei der GmbH gegeben, da aufgrund des geringen Haftungskapitals von einem britischem Pfund sehr schnell eine Verschuldung der Limited eintreten kann.

26.07.2006
Entwicklung der Umsatzsteuersätze

Bei ihrer Einführung 1968 startete die Umsatzsteuer mit einem Satz von 10 %. Inzwischen wurde der Satz sieben Mal angehoben, zuletzt durch das Haushaltsbegleitgesetz  2006 auf 19 %. Die Umsatzsteuersätze haben sich wie folgt entwickelt:
Zeitraum allgemeiner Steuersatz ermäßigter Steuersatz
vom 01.01.1968 bis 30.06.1968 10% 5 %
vom 01.07.1968 bis 31.12.1977 11% 5,5 %
vom 01.01.1978 bis 30.06.1979 12 % 6 %
vom 01.07.1979 bis 30.06.1983 13 % 7 %
vom 01.07.1983 bis 31.12.1992 14 % 7 %
vom 01.01.1993 bis 31.03.1998 15 % 7 %
vom 01.04.1998 bis 31.12.2006 16 % 7 %
ab 01.01.2007                                 19 % 7 %

13.07.2006
Vollständige Entwarnung – keine RV-Pflicht bei beherrschenden Gesellschaftern

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 hat sich der Gesetzgeber nunmehr gegenüber einer Umsetzung der Rentenversicherungspflicht innerhalb der GmbH abschließend geäußert. Danach sind selbständige GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig. Bei Gesellschaftern gilt, dass als Auftraggeber die Gesellschaft vorhanden ist. Daneben wird nun klärend geregelt, dass bei Gesellschaftern auch die Arbeitnehmer der Gesellschaft als Arbeitnehmergelten. Dem Gesetz wurde durch den Bundesrat am 16.06.2006 zugestimmt.

03.07.2006
DIHK-Gründerreport 2006

Laut der neuesten Untersuchung des DIHK begründen 68% der Existenzgründer Arbeitslosigkeit als Hauptargument ihres Entschlusses.
Weiter kam die Studie, dass 63% aller Teilnehmer an IHK-Gründungsberatungen grundlegende kaufmännische Kenntnisse fehlten und 41%  ihre eigene Produktidee nicht klar benennen konnte.
(DIHK 05/06)

01.07.2006
Umzugsbedingte Fahrzeitveränderung bei Ehegatten

Umzugskosten sind abziehbar, wenn der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Dies ist z.B. gegeben, wenn der Umzug den erforderlichen Zeitaufwand zwischen Wohnung und Arbeitsstättewesentlich (um mindestens eine Stunde täglich) vermindert. Bei beiderseits berufstätigen und zusammenveranlagten Ehegatten sind diesich jeweils ergebenden Fahrzeitveränderungen nicht zusammenzurechnen(BFH vom 21.02.2006).

01.07.2006

Kabinett beschließt Steueränderungsgesetz 2007

Folgende Maßnahmen werden ab 2007 gesetzlich umgesetzt :

  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur noch abgezogen werden, wenn dies der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit ist.
  • Kindergeld/Kinderfreibetrag wird nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.
  • Die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können künftig erst ab dem 21. Kilometer berücksichtigt werden.
  • Der Sparer-Freibetrag wird auf 750 EUR für Ledige bzw. 1.500 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten abgesenkt.
  • Für private zu versteuernde Einkommen über 250.000 EUR (zusammen veranlagteEhegatten 500.000 EUR) werden mit einem Zuschlag von 3 Prozentpunkten auf den Einkommensteuerspitzensatz belastet.
  • Abgeschafft werden die steuerfreien Bergmannsprämien.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft.
 
15.06.2006

Buchnachweis bei Ansparrücklage

Für den Betriebsausgabenabzug der Bildung einer Rücklage nach § 7 gEStG genügt es, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu dem voraussichtlichen Anschaffungs- oderHerstellungskosten in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung einzeln festgehalten werden. Diese Unterlagen müssen vom Steuerpflichtigen aufbewahrt und auf Verlangen jederzeit vor allen Dingen in eine rAußenprüfung zur Verfügung gestellt werden (BFH vom 13.12.2005).

12.06.2006
Notwendiger Inhalt eines Fahrtenbuchs


Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner bzw. zum Gegenstand der dienstlichen Verrichtung und zu dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeugs enthalten.
Mehrere Teilabschnitte einer einheitlichen beruflichen Reise können miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden, wenn die einzelnen aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden.
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JOSEF SOKOPP Unternehmensberatung, 75447 Sternenfels-Diefenbach