22.07.2010 Richtige Leistungsbeschreibung
Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist unter anderem
die richtige Leistungsbeschreibung auf der Rechnung erforderlich. Nach
ständiger Rechtsprechung des BFH müssen Angaben tatsächlicher Art
enthalten sein, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung
ermöglichen. Nach den Angaben muss eine eindeutige und leicht
nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht werden, über die
abgerechnet worden ist. Für Kleinstunternehmer gibt es hierzu keine
Vereinfachungen. Allgemeine Beschreibung wie „Trockenbauarbeiten“,
„Fliesenarbeiten“, und „Außenputzarbeiten“ zur Leistungsbeschreibung
genügen allein nicht den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in
einer zur Vorsteuerabzug geeigneten Rechnung. Durch derartige
Bezeichnungen wird eine mehrfache Abrechnung der damit verbundenen
Leistungen in einer anderen Rechnung nicht ausgeschlossen.
17.05.2010 Schadenersatz des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten nach Urteil des
BAG vom 04.05.2010 die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen
Auskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft
erteilte Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadenersatz
verpflichtet sein. Im Streitfall hatte das beklagte Bundesland einem
Angestellten den sogenannten Bewährungsaufstieg in eine höhere
Vergütungsgruppe versagt. Die Vorgesetzten hatten ihm einige Jahre zuvor
auf ausdrücklich Frage im Vorfeld eines Altersteilzeitarbeitsvertrages
im Blockmodell mitgeteilt, die Altersteilzeitarbeit führe in der
Freistellungsphase nicht zur Verlängerung von Aufstiegszeiträumen. 17.05.2010 Private Nutzung Dienstfahrzeug
Nach der Rechtsprechung spricht aufgrund der allgemeinen
Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins für eine auch private
Nutzung des Dienstwagens. Der Anscheinsbeweis kann durch den Gegenbeweis
entkräftet werden. Hierbei genügt es, dass ein Sachverhalt dargelegt
wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs
ergibt. Stehen einem Steuerpflichtigen und seiner Familie ausreichend
private Fahrzeuge zur Verfügung und sind daneben keine anderen
Führerscheininhaber vorhanden, kann nach Auffassung des FG Niedersachsen
in seinem rechtskräftigen Urteil vom 29.08.2009 (veröffentlicht am
17.03.2010) von einer zumindest nahezu ausschließlich beruflichen
Nutzung ausgegangen werden. Diese Frage ist jedoch aufgrund einer
umfassenden Beweiswürdigung im Einzelfall zu beantworten.10.04.2010 Jahresmeldungen bis zum 15.04.2010
Für alle Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt
werden, müssen Arbeitgeber Jahresmeldungen über die
sozialversicherungspflichtigen Entgelte an die Krankenkassen
übermitteln. Die Meldungen für das Jahr 2009 sind spätestens bis zum
15.04.2010 vorzunehmen. Die Meldungen sind zwingend elektronisch an die
Krankenkassen zu übertragen und müssen auch für geringfügig Beschäftigte
an die Minijobzentrale übermittelt werden. Auf der Jahresmeldung sind
insbesondere das Arbeitsentgelt 2009 sowie der Zeitraum der
Beschäftigung im Jahr 2009 anzugeben. HINWEIS: Bei geringfügiger
Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren
im Rahmen des Haushaltschecks (bis 400 EUR monatlich).
03.03.2010 Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung
Sofern ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
erlassen wurde (§ 164 AO), ist das Finanzamt berechtigt, diesen
innerhalb der Verjährungsfristen uneingeschränkt zu ändern. Sofern eine
Betriebsprüfung stattgefunden hat, muss nach den Vorgaben der
Abgabenordnung der Vorbehalt aufgehoben werden. Vergisst das Finanzamt
die Aufhebung, kann nach Meinung des BFH der weiterhin unter Vorbehalt
stehende Bescheid noch in vollem Umfang geändert werden. 03.03.2010 Nachweis von Bewirtungsaufwendungen
Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 07.12.2009 können
Bewirtungsaufwendungen auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn
lediglich Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass
der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen vorliegen. Die
unterbliebene Angabe des Bewirtenden kann im Bewirtungsvordruck
nachgeholt werden. Sofern die wirtschaftliche Belastung durch
Kreditkartenabrechnung nachgewiesen ist, können die
Bewirtungsaufwendungen nach Meinung des Finanzgerichts abzugsfähig sein,
obwohl die Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten.
(Az. 11 K 1093/07, Revision zugelassen).19.02.2010 Investitionsabzugsbetrag für Pkw
Der Steuerpflichtige kann für einen betrieblichen Pkw, den er auch
privat nutzen will, einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG in
Anspruch nehmen, wenn er den Pkw mindestens bis zum Ende des
Wirtschaftsjahres, das auf die Anschaffung folgt, zu mindestens 90 %
betrieblich nutzen wird. Nach dem Beschluss des BFH vom 26.11.2009
genügt es, dass der Steuerpflichtige ankündigt, die fast ausschließlich
betriebliche Nutzung des noch anzuschaffenden Pkw zukünftig durch ein
Fahrtenbuch zu dokumentieren. Damit muss lediglich behauptet werden, den
Pkw nach seiner Anschaffung zu mindestens 90 % betrieblich zu nutzen
und diesen Nutzungsanteil durch ein Fahrtenbuch zu ermitteln. Wird dann
aber kein Fahrtenbuch geführt oder ergibt sich nach dem Fahrtenbuch ein
geringerer betrieblicher Anteil als 90 %, ist der
Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen.
19.02.2010 Nachbesserungen bei
ELENA Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf die Kritik von
Datenschützern am neuen Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
reagiert und Verbesserungen angekündigt. So sollen Streikzeiten nicht
mehr gemeldet werden. Daneben soll der ELENA-Beirat, dem auch der
Bundesbeauftragte für Datenschutz und Arbeitnehmervertreter angehören,
zeitnah alle zu erhebenden Daten auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen.
Außerdem sollen Arbeitnehmervertreter ein im Sozialgesetzbuch
verankertes Anhörungsrecht erhalten, wenn über den Inhalt der zu
erhebenden Daten entschieden wird.
16.01.2010 Onlineverfahren
bei der Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse bietet abgabepflichtigen Unternehmern die
Möglichkeit, Ihre Meldung der Künstlersozialabgabe in einem
elektronischen Formularcenter online zu erstellen und zu übermitteln (www.kuenstlersozialkasse.de).
Alle abgabepflichtigen Verwerter können Ihre Jahresmeldung, die bis zum
31.03. an die Künstlersozialkasse übermittelt werden muss, nun über das
Formularcenter schnell und einfach absenden. Aber auch Unternehmer die
erstmalig überprüfen lassen wollen, ob sie zur Zahlung der
Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, finden hier entsprechende
Unterlagen. |
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20.12.2009Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird erweitert
Mit einem neuen Gesetzesentwurf wird die steuer- und
sozialversicherungsfreie Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen in
Höhe von 360 EUR auch gewährt wenn Anteile am Unternehmen des
Arbeitgebers auf bestehende oder künftige Lohnansprüche angerechnet
werden (dies gilt auch bei Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen).
Durch die Ausweitung auf Entgeltumwandlungen rückwirkend zum 02.04.2009
soll die weitere Verbreitung von Mitarbeiterkapitalumwandlungen
gefördert werden. Für die Steuerfreiheit ist es erforderlich, dass die
Förderung zumindest allen Arbeitnehmern offensteht, die mindestens ein
Jahr im Betrieb beschäftigt sind.
03.12.2009
Verwendung der ID-Nummer
Nach dem BMF-Schreiben vom 09.11.2009 ist für die Übermittlung der
Lohnsteuerbescheinigungen 2010 grundsätzlich die ID-Nummer des
Arbeitnehmers zu verwenden. Der authentisierte Arbeitgeber kann die
ID-Nummer des Arbeitnehmers für die Übermittlung der
Lohnsteuerbescheinigung 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern erheben.
Diese Anfragemöglichkeit kann voraussichtlich erst ab April 2010 zur
Verfügung gestellt werden. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn der
Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 bis zum 31.10.2010 unter
Angabe des lohnsteuerlichen Merkmals eTIN übermittelt. Die steuerliche
ID-Nummer muss bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Lohnkonto
übernommen werden.
HINWEIS:
Ab 01.11.2010 ist die Verwendung der
eTIN nur noch zulässig, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, die
ID-Nummer des Arbeitnehmers im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden
Abfragemöglichkeiten zu erhalten.
09.11.2009
Aufzeichnungen - Bestimmte Standards müssen erfüllt sein
Selbständige, die ihren Gewinn nach der
Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, müssen ebenfalls bestimmte
Grundsätze beachten. Das FG Saarland hat im Urteil vom 17.12.2008
ausgeführt, wie die Aufzeichnungen aussehen sollten, damit ein
sachverständiger Dritter in angemessener Zeit sich einen Überblick
verschaffen kann. Ordnungsgemäß sind die Aufzeichnungen nicht, wenn auf
den Rechnungen keine Bankkonten vermerkt werden, sondern Zettel mit
wechselnden Überweisungsadressen beigefügt sind. Werden im
Buchhaltungssystem die aufgezeichneten Rechnungsausgänge wieder
gelöscht, und Duplikate der Rechnungen nicht zurückbehalten und
abgelegt, sind ebenfalls keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen gegeben.
HINWEIS:
Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Az.: VIII B 28/09).
06.11.2009
Digitale Außenprüfung: Freiwillig erstellte Aufzeichnungen
Die Befugnis zu einer digitalen Außenprüfung umfasst nicht die
Prüfung von elektronischen Aufzeichnungen, die ohne gesetzliche
Verpflichtung erstellt werden (BFH vom 24.06.2009). Das Zugriffsrecht
bei einer digitalen Außenprüfung umfasst nur Unterlagen, für die eine
Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO gilt. Im Streitfall hatte ein
Einnahmen-Überschuss-Rechner freiwillig eine elektronische
Bestandsbuchhaltung geführt.
Der Außenprüfer verlangte, die
digitalen Buchführungsunterlagen auf CD-ROM zur Verfügung zu stellen.
Der BFH führt seine bisherige Rechtsprechung fort, wobei das
Einsichtsrecht nicht Unterlagen umfasst, die zwar vorhanden sind, aber
vom Steuerpflichtigen nicht aufbewahrt werden müssen.
22.10.2009
Erstattung von Fortbildungskosten
Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt die Erstattung von
Bildungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer nicht zu
Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber Rechnungsempfänger der
Bildungsmaßnahme ist. Es kann auch dann ein überwiegendes
eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen, wenn die
Rechnung an den Arbeitnehmer adressiert ist. Voraussetzung ist jedoch,
dass der Arbeitgeber die Übernahme bzw. den Ersatz zugesagt und der
Arbeitnehmer im Vertrauen auf diese zuvor erteilte Zusage den Vertrag
über die Bildungsmaßnahme abgeschlossen hat.
HINWEIS:
Der
Arbeitgeber hat auf der vorgelegten Originalrechnung die
Kostenübernahme zu vermerken und eine Kopie der Rechnung zum Lohnkonto
zu nehmen.
01.10.2009
Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug
Nach dem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 18.03.2009 kann eine
fristlose Arbeitgeberkündigung wegen Verdacht des Arbeitszeitbetrugs in
Betracht kommen. Nach Meinung des Gerichts liegt ein wichtiger
Kündigungsgrund vor, wenn, wie im Urteilsfall, die Arbeitnehmerin
Zugriffsrechte auf Zeitkonten – darunter auch ihr eigenes Zeitkonto –
missbraucht hat. Für eine außerordentliche Kündigung muss nach der
ständigen Rechtsprechung ein wichtiger geeigneter Grund vorliegen.
Hiervon kann ausgegangen werden, wenn die Kündigung auf den Verdacht
der strafbaren Handlung bzw. eines vertragswidrigen Verhaltens gestützt
wird, eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung
erfolgt ist und zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung ein
dringender Tatverdacht gegen den Arbeitnehmer besteht.
01.10.2009
Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2010
Die vorläufigen Zahlen für die Bezugsgrößen der Sozialversicherung 2010 wurden veröffentlicht:
1. Rentenversicherung- Alte Bundesländer 66.000 EUR
- Neue Bundesländer 55.800 EUR
Die
neuen Beitragsbemessungsgrenzen werden um
100 EUR nach oben angepasst
(alte Bundesländer: 66.000 EUR/jährlich, neue Bundesländer: 55.800
EUR/jährlich).
2. Kranken- und Pflegeversicherung- Jahreswert 2010 = 49.950 EUR, monatlich 4.162,50 EUR
- Beitragsbemessungsgrenze 2010 = 45.000 EUR
Die Beitragsbemessungsgrenze wird um
900 EUR nach oben hin angepasst
01.10.2009
Sofortmeldung auch per Handy möglich
Zu Beginn des Jahres 2009 wurden in besonders anfälligen Branchen
wie z. B. in Bau-, Gaststätten-, oder Personentransportgewerben das
Anmeldeverfahren für Mitarbeiter verschärft. Durch die elektronische
Sofortmeldung können nach Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales nun Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung rechtzeitig
gemeldet werden. Hierzu ist noch nicht einmal ein PC erforderlich; ein
internetfähiges Handy reicht völlig aus.
(Link für die Online-Meldung:
https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online/scripts/Anmeldung.asp).
22.09.2009
Kontoauszüge richtig aufbewahren
Im Rahmen des Online-Banking-Verfahrens übermittelt die Bank einen
elektronischen Kontoauszug. Der Ausdruck dieses Kontoauszuges und
Aufbewahrung auf Papier ist jedoch steuerlich nicht ausreichend. Der
Kontoauszug ist ein originäres digitales Dokument und muss folglich
durch Übertragung der Inhalts- und Formatierungsdaten auf einem
maschinell auswertbaren Datenträger archiviert werden. Hierbei sind die
Aufbewahrungsfristen zu beachten: Dies gilt mit einer Zehn-Jahresfrist
auch für die maschinelle Auswertbarkeit des elektronischen
Kontoauszuges.
09.09.2009
Kurzfristige Zwischenbeschäftigung bei Arbeitslosengeld
Im Urteilsfall des Sozialgerichts Speyer vom 03.02.2009 kann auch
nach einer (erneuten) Unterbrechung der Anspruch auf Arbeitslosengeld
grundsätzlich fortbestehen. Eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung
ist dann nicht erforderlich. Im Streitfall war die Klägerin Bezieherin
von Arbeitslosengeld und hatte einen Bewilligungsbescheid für die
Anspruchsdauer von 660 Tagen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld wurde dann vorübergehend eine
selbständige Tätigkeit im Rahmen eines Lehrauftrages ausgeübt und
gegenüber der Bundesagentur ordnungsgemäß gemeldet. Es kam zu einer
erneuten Unterbrechung des Arbeitslosengeldbezugs, da die Klägerin auch
im Folgejahr einen kurzzeitigen Lehrauftrag annehmen konnte. Die
Bundesagentur für Arbeit lehnte den Antrag auf Arbeitslosengeld ab, da
seit dem Entstehen des Arbeitslosengeldanspruchs bereits vier Jahre
verstrichen waren.
09.09.2009
Umsatzsteuer bei festem freien Mitarbeiter
Nach dem Urteil des BFH vom 25.06.2009, veröffentlicht am
02.09.2009, sind selbständige Unternehmer im Regelfall nicht
sozialversicherungspflichtig. Gesetzlich geschuldete
Sozialversicherungsbeiträge stellen aber kein Entgelt im Sinne des
Umsatzsteuergesetzes dar. Im Streitfall war ein Journalist als fester
freier Mitarbeiter tätig. Für die Tätigkeit entrichtet der Arbeitgeber
aufgrund der bestehenden Abhängigkeit Arbeitgeberbeiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Das
Finanzamt sah die Beiträge zur Rentenversicherung als umsatzsteuerlich
relevantes Entgelt an. Der BFH führt aus, dass grundsätzlich für
Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer nach denselben Grundsätzen zu
beurteilen ist. Eine rechtliche Bindung besteht aber nicht bei der
sozial- und arbeitsrechtlichen Beurteilung.
HINWEIS:
Die Frage ob
eine Tätigkeit selbständig oder nicht selbständige ausgeübt wird, ist
nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beantworten.
08.08.2009
Sammelbeförderung nicht bei Mitnahme
Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen vom Arbeitgeber erhält und
andere Arbeitnehmer zum Arbeitsort mitnehmen muss, ist nach dem Urteil
des BFH vom 29.01.2009 trotzdem der geldwerte Vorteil für die Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen (monatlich 0,03 % x
Listenpreis x Entfernungskilometer). Das Finanzgericht
Schleswig-Holstein war in der Vorinstanz noch von einer steuerfreien
Sammelbeförderung ausgegangen, die den Ansatz des geldwerten Vorteils
vermieden hätte.
03.08.2009Elektronisches Ausfuhrverfahren ATLAS
Seit 01.07.09 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am
elektronischen Ausfuhrverfahren. Die bisherige schriftliche
Ausfuhranmeldung wird durch eine elektronische Ausfuhranmeldung
ersetzt. In Deutschland steht hierfür bereits seit dem 01.08.2006 das
IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung (BMF-Schreiben vom 17.07.2009).
Das betreffende BMF-Schreiben erläutert die Einzelheiten des
elektronischen Ausfuhrverfahrens Anhand von Beispiele und erleichtert
so seine Anwendung.
HINWEIS:
Außerdem werden die eng begrenzten
Ausnahmen vom elektronischen Nachrichten-Austauschverfahren im
genannten BMF-Schreiben erläutert.
20.06.2009
Gewerbesteuerrückstellung 2008
Die Gewerbesteuer ist ab 2008 keine steuerlich abzugsfähige
Betriebsausgabe mehr. Trotz des Abzugsverbotes ist die Bildung der
Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz zulässig. Die OFD
Rheinland weist in ihrer Verfügung vom 05.05.2009 darauf hin, dass
keine Entnahme vorliegt. Bei der Höhe der Gewerbesteuerrückstellung ist
jedoch die sogenannte 5/6-Methode nicht mehr anzuwenden. Die
Gewinnminderung durch die Rückstellung ist außerbilanziell zu
korrigieren.
HINWEIS:
Soweit es in den steuerlichen Vorschriften
auf die Größe des Betriebsvermögens ankommt (z.B. beim
Investitionsabzugsbetrag), mindert die Gewerbesteuerrückstellung das
Betriebsvermögen.
17.05.2009
Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert
Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist statt wie
bislang maximal 18, jetzt für bis zu 24 Monate möglich. Die
Bundesagentur für Arbeit wird Arbeitgebern die
Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit außerdem ab dem 7. Monat
vollständig erstatten. Dies gilt auch für übernommene Auszubildende und
befristet Beschäftigte.
HINWEIS:
Das Kurzarbeitergeld ist zwar
steuerfrei, wird aber bei der Festlegung des Steuersatzes für das
übrige, steuerpflichtige Steuereinkommen im Rahmen des
Progressionsvorbehalts berücksichtigt.
19.04.2009
Fahrkarte zur Arbeitsstätte wieder erstattbar
Durch die Neuregelung zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale
ab 2007 kann für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der tatsächlich höhere Aufwand
wieder angesetzt werden. Die Begrenzung auf die Entfernungspauschale
ist damit entfallen. Der Arbeitgeber kann unter Vorlage der
tatsächlichen Zahlungsbeträge die Erstattung in voller Höhe vornehmen.
Dies führt zur steuerfreien und sozialversicherungsfreien Erstattung,
soweit die Pauschalsteuer in Höhe von 15% durch den Arbeitgeber
abgeführt wurde.
24.03.2009
Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA) wird eingeführt
Der Bundesrat hat am 06.03.2009 dem neuen ELENA-Verfahrensgesetz
zugestimmt. Ab dem 01.01.2010 sind die monatlichen Datenmeldungen des
Arbeitgebers an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) für alle
Beschäftigten zu übermittelt. Voraussichtlich ab dem 01.01.2012 löst
der elektronische Entgeltnachweis dann die bisher papiergebundene
Bescheinigungen des Arbeitgebers bei der Beantragung von
Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld ab. Bis zum Jahr
2015 wird geprüft, ob alle Bescheinigungen des Sozialrechts in das
Verfahren integriert werden können.
HINWEIS:
Durch das neue Verfahren soll es zu einer Kosteneinsparung von ca. 85,6 Mio. EUR im Jahr kommen.
24.03.2009Korrektur der Lohnabrechnung durch neue Steuertarife
Nach den Regelungen des Konjunkturpaketes II muss der neue
Steuertarif bereits für die Lohnabrechnung der Monate März 2009 ff.
durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden. Bei der Korrektur der
bereits abgerechneten Monate Januar und Februar 2009 kann der
Arbeitgeber unterschiedlich vorgehen. Zum einen ist eine völlige
Neuberechnung der bisherigen Lohnzahlungszeiträume Januar und Februar
möglich. Zum anderen kann dagegen eine Differenzberechnung für diese
beiden Monate bei der März-Abrechnung nach dem Prinzip des permanenten
Lohnsteuer-Jahresausgleichs erfolgen. Außerdem ist es zulässig, die
Erstattung der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer im Rahmen des
Lohnsteuerabzugs einer zeitnah anstehenden Einmalzahlung vorzunehmen.
HINWEIS:
Mit
Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist die Änderung des
Lohnsteuerabzugs ausgeschlossen. Dies betrifft Arbeitnehmer, die bis
Ende Februar 2009 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind.
03.03.2009
Auch dieses Jahr: Märzklausel
Wenn Arbeitnehmer Einmalzahlungen erhalten, werden diese in Bezug
auf Lohnsteuer und Sozialversicherung immer in dem Monat
berücksichtigt, in dem sie ausbezahlt werden. In den ersten drei
Monaten des Jahres gilt jedoch eine Ausnahme bezüglich Einmalzahlungen,
die zusammen mit dem laufenden Jahresarbeitsentgelt die anteilige
Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Diese zählen zum letzten
Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres. Erhält z.B. ein Mitarbeiter,
der bereits im Jahr 2008 im Unternehmen sozialversicherungspflichtig
gearbeitet hat, im Zeitraum von 01.01. bis 31.03.2009 eine Prämie, ist
die Märzklausel zu überprüfen.
03.03.2009
Pendlerpauschale - Vorauszahlungen werden nicht angepasst
Derzeit führt die Finanzverwaltung die notwendigen Korrekturen der
Steuerbescheide 2007 bezüglich der Pendlerpauschale ab dem ersten
Kilometer durch. Von der Finanzverwaltung wird darauf hingewiesen, dass
die automatischen Korrekturläufe nicht die Vorauszahlungsbescheide
umfassen. Da viele Vorauszahlungen nach neuer Rechtslage damit zu hoch
festgesetzt wurden, sollte ein Antrag auf Herabsetzung gestellt und auf
den korrigierten Steuerbescheid aufgrund der Pendlerpauschale Bezug
genommen werden.
HINWEIS:
Der Antrag auf Herabsetzung sollte
möglichst vor Überweisung der Vorauszahlung gestellt werden, da bereits
entrichtete Vorauszahlungen in der Regel nicht mehr zurück überwiesen werden.
16.01.2009
Vorsteuerabzug nur bei ausreichender Leistungsbeschreibung
Der BFH hat mit Urteil vom 08.10.2008 ausgesagt, dass die
Leistungsbeschreibung in einer Rechnung „für technische Beratung und
Kontrolle im Jahr 1996“ nicht ausreicht, die damit abgerechnete
Leistung zu identifizieren. Sofern nicht aus den zusätzlichen Angaben
in der Rechnung noch aus den Geschäftsunterlagen eine Konkretisierung
des Leistungsgegenstands möglich ist, auf die in der Rechnung Bezug
genommen wird, ist der Vorsteuerabzug damit nicht möglich. In der
Abrechnung kann aber auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden,
diese müssen aber eindeutig in der Rechnung bezeichnet sein.
04.01.2009
Lohnsteuerbescheinigungen 2009
Nach einem Schreiben der Finanzverwaltung vom 28.11.2008 ist für die
Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2009 weiterhin das
lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal „eTin“ zu verwenden, da nicht alle
Lohnsteuerkarten für 2009 die neue Identifikationsnummer erhalten. Es
ist nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die steuerliche
Identifikationsnummer bis auf Weiteres nicht in das Lohnkonto übernimmt.
20.12.2008
Raucherentwöhnung durch Arbeitgeber jetzt steuerfrei
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln sind Leistungen des
Arbeitgebers zur Raucherentwöhnung als Arbeitslohn steuer- und
sozialversicherungspflichtig. Dieses Urteil ist durch eine neue
Gesetzeslage so gut wie überholt. Im Jahressteuergesetz 2009 ist für
derart betriebliche Leistungen zur Gesundheitsförderung ein Freibetrag
von 500 EUR vorgesehen, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Arbeitslohn erbracht werden. Diese Vergünstigung wird bereits
rückwirkend zum Jahr 2008 gelten. Arbeitgeberleistungen wie die
Kostenübernahme zur Raucherentwöhnung bleiben folglich bis zu 500 EUR
pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
30.11.2008
Personalunterlagen - was darf vernichtet werden?
Für allgemeine Personalunterlagen (z.B. Bewerbungsschreiben,
Urlaubsanträge, Abmahnungen) gibt es keine gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen. Sie können nach etwaiger Verfallklausel,
spätestens nach Ablauf der Verjährungsfristen vernichtet werden
(Verjährungsfristen in der Regel drei Jahre). Damit können die
allgemeinen Personalunterlagen von Mitarbeitern im Jahr 2009 vernichtet
werden, wenn diese im Jahr 2005 oder früher ausgeschieden sind. Die
verlängerte Verjährungsfrist von 30 Jahren wird bei
Arbeitsverhältnissen nur selten relevant. Lohnunterlagen müssen
grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt werden (Unterlagen zur
Vergütungsberechnung, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege).
Lohnkonten sowie die für den Lohnsteuerabzug bedeutsamen Unterlagen
(z.B. Reiskostenabrechnungen) dürfen bereits nach sechs Jahren
vernichtet werden.
26.11.2008
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 01.08.2007 sind
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
bzw. Einnahmen zu behandeln. Damit gelten diese als in dem Kalenderjahr
abgeflossen, zudem sie wirtschaftlich gehören, wenn kurz vor oder nach
Beendigung des Kalenderjahres gezahlt wird (zehn Tage). Nach dem
BMF-Schreiben vom 10.11.2008 ist die Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Es wird
jedoch auch nicht beanstandet, wenn die neue Rechtsprechung für
Zahlungen oder Gutschriften vor dem 30.04.2008 nicht als regelmäßig
wiederkehrende Ausgaben oder Einnahmen behandelt werden.
22.10.2008Neue Sozialversicherungsgrößen 2009
Die vorläufigen Bezugsgrößen für die Sozialversicherungswerte 2009
wurden bekannt gegeben. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der
Rentenversicherung für das Jahr 2009 beträgt bundesweit 30.879 EUR. Für
die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung
gelten unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Bundesländer
West und die Bundesländer Ost:
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
|
|
West |
Ost |
|
Jahr |
64.800,00 |
54.600,00 |
|
Monat |
5.400,00 |
4.550,00 |
Knappschaftliche Rentenversicherung
|
|
West |
Ost |
|
Jahr |
79.800,00 |
67.200,00 |
|
Monat |
6.650,00 |
5.600,00 |
Gesetzliche Krankenversicherung
|
Jahr |
44.100,00 |
|
Monat |
3.675,00 |
06.10.2008
Nachweis bei Pkw als (gewillkürtes) Betriebsvermögen
Bei einer Mindestnutzung von 10 % können Wirtschaftsgüter wie z.B. Pkw als (gewillkürtes) Betriebsvermögen behandelt werden. Der Umfang der betrieblichen Nutzung ist im Einzelnen darzulegen bzw. glaubhaft zu machen. Dies kann durch Eintragungen in Terminkalendern, bei Abrechnung gefahrener Kilometeren gegenüber den Auftraggebern, Reisekostenaufstellungen sowie andere Abrechnungsunterlagen erfolgen. Hierfür ist kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erforderlich. Fehlen entsprechende Aufzeichnungen, sind formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum (in der Regel drei Monate) zu führen.
HINWEIS:
Für die repräsentative Aufzeichnung reichen Angaben über die betrieblich veranlassten Fahrten und die Kilometerstände zu Beginn und Ende des Zeitraums von drei Monaten aus.
03.10.2008
Wechsel von Ist- und Sollversteuerung
Der Wechsel von der Ist- zur Sollversteuerung ist jederzeit ohne Genehmigung des Finanzamts auch rückwirkend möglich. Das Wahlrecht kann durch Abgabe einer entsprechenden Umsatzsteuerjahreserklärung ausgeübt werden. Dies gilt auch dann, wenn in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen die Steuer noch nach vereinnahmten Entgelten berechnet worden ist (Urteil des FG Sachsen vom 21.06.2006).
28.09.2008
Beitragsnachweise püntlich abgeben
Bereits zwei Tage vor Fälligkeit der Beiträge müssen Beitragsnachweise bei der Einzugsstelle vorliegen. Dies bedeutet, dass der Beitragsnachweis am fünftletzten Bankarbeitstag bereits um 0:00 Uhr eingehen muss. Hierauf wurde durch die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger noch einmal ausdrücklich hingewiesen (Besprechungsergebnis vom 07./08. Mai 2008).
30.08.2008Geringfügige Beschäftigung - Rückwirkung
Die Versicherungspflicht beginnt erst mit Bekanntgabe des betreffenden feststellenden Bescheides, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs ausgeübt und dabei insgesamt mehr als 400 EUR im Monat verdient hat. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.09.2007 gilt dies auch dann, wenn dem Arbeitgeber grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist. Hierzu ist ein Verfahren vor dem Bundessozialgericht angelegt. Bis zur Entscheidung werden die Sozialversicherungsträger weiter nach den bisherigen Verfahrensrichtlinien vorgehen, d.h. bei grober Fahrlässigkeit auch rückwirkend die Verbeitragung vornehmen.
Betroffene Arbeitgeber sollen daher gegen den Nachforderungsbescheid vom 09.04.2008 Widerspruch einlegen, wenn z.B. nicht durch Unterschrift des Arbeitnehmers belegt werden kann, dass von einem Minijob auszugehen war.
03.07.2008Zahl der Gewerbeanmeldungen ist gesunken Im ersten Halbjahr 2008 wurden gut 6% weniger Gewerbeanmeldungen verzeichnet als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. In absoluten Zahlen bedeutet das: Von Januar bis Juni ließen sich 413 700 Betriebe neu in die Register eintragen. Im ersten Halbjahr 2007 lag diese Zahl noch bei 441 600. Auch die Gewerbeabmeldungen gingen zurück (-3,2%), wenngleich nicht so stark wie die Anmeldezahlen.
Im ersten Halbjahr 2008 wurden gut 6% weniger Gewerbeanmeldungen verzeichnet als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. In absoluten Zahlen bedeutet das: Von Januar bis Juni ließen sich 413 700 Betriebe neu in die Register eintragen. Im ersten Halbjahr 2007 lag diese Zahl noch bei 441 600. Auch die Gewerbeabmeldungen gingen zurück (-3,2%), wenngleich nicht so stark wie die Anmeldezahlen.
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2008 haben gut 349 000 Betriebe ihre Geschäftstätigkeit aufgegeben.
Der Rückgang bei den Gewerbeanmeldungen ist im Wesentlichen auf die nach wie vor gute Konjunktur zurückzuführen. Das klingt paradox, aber Gründungen aus der Arbeitslosigkeit erleben einen Rückgang, da viele Betroffene wieder lukrative Stellen in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen finden. Arbeitslosigkeit als ein wichtiger Push-Faktor für das Gründungsgeschehen der vergangenen Jahre hat damit an Einfluss eingebüßt. Aufgrund der nun verbesserten Aussichten auf eine Festanstellung wird der Schritt in die Selbstständigkeit in vielen Fällen offensichtlich aufgegeben oder zumindest zurückgestellt.
Der Saldo aus An- und Abmeldungen blieb mit 64 400 im ersten Halbjahr 2008 weiter positiv. Allerdings fiel dieser im Vergleich zum Vorjahreszeitraum weniger deutlich aus (1. Hj. 2007: 80 600). Dennoch ist der Gesamtbestand an Unternehmen und Gewerbebetrieben in Deutschland weiter angestiegen. Das meldet der Wirtschaftsinformationsdienst Creditreform. (sta)
25.06.2008
Pflicht zur Kassenführung
Jedes Unternehmen, das einen Verkauf (auch nur interner Werksverkauf) anbietet, ist verpflichtet, eine Kasse zu führen. Nicht vorgeschrieben ist dagegen, ob eine offene Ladenkasse oder eine PC-Kasse eingesetzt wird.
Die Gastronomie bietet die Ausnahme: Wenn die Kunden das Geschäftsessen steuerlich geltend machen wollen, wird ein maschinell erstellter Beleg nötig. Sofern eine elektronische Registrierkasse eingesetzt wird, müssen die täglichen sog. Kassenabschläge aufbewahrt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine fortlaufende Nummerierung (sog. Z-Nummer) vorhanden ist.
ACHTUNG: Sofern Lücken auftreten kann die Finanzverwaltung die Buchführung für nichtordnungsgemäß befinden und ist befugt, Einnahmen hinzuzuschätzen.
29.05.2008Mehrfachbeschäftigung von Minijobbern
Der Arbeitgeber muss grundsätzlich nicht rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, wenn eine bei ihm auf geringfügiger Basis beschäftigte Aushilfskraft bei anderen Arbeitgebern noch weitere Beschäftigungen ausübt. Wird hierbei die Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 400 EUR in Summe überschritten, setzt die Sozialversicherungspflicht erst ab dem Zeitpunkt ein, zu dem ein Sozialversicherungsträger dies verbindlich festgestellt hat. Nach dem Urteil des baden-württembergischen Landessozialgerichts vom 13.09.2007 soll dies selbst dann gelten, wenn der Arbeitgeber die weiteren Tätigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig ignoriert hat.
HINWEIS:
Um Streitfällen aus dem Weg zu gehen, ist anzuraten, auf eine schriftliche Bestätigung des Minijobbers zu bestehen, dass keine weiteren Tätigkeiten durchgeführt werden.
28.05.2008Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen
Nach dem Urteil des Finanzgerichts München (Beschluss vom 31.10.2007) muss zum Nachweis der betrieblich veranlassten Bewirtungsaufwendungen auch der Anlass der Bewirtung angegeben werden. Angaben wie „Geschäftsbesprechung“, „Besprechung“ oder „Geschäftsessen“ reichen hier nicht aus. Um die betriebliche Veranlassung hinreichend nachprüfen zu können, sind möglichst detaillierte Angaben zum Anlass der Bewirtung anzugeben.
HINWEIS:
Zusätzlich ist der Ort, Tag, und die Teilnehmer anzugeben sowie eine Unterschrift des Bewirtenden vorzuhalten.19.04.2008
Meldung zur Sozialversicherung: richtige Anschrift
Bei Anmeldungen von Arbeitnehmern ist die Angabe der korrekten Anschrift des Arbeitnehmers zwingend erforderlich. Die Minijob-Zentrale bittet alle Arbeitgeber dringend bei Anmeldungen künftig nur noch die aus amtlichen Unterlagen ersichtlichen Adressdaten zu verwenden (z.B. den Personalausweis).
HINWEIS:
Für die Vergabe von Betriebsnummern ist seit dem 01.01.2008 bundesweit der Zentrale Betriebsnummern-Service zuständig: Eschberger Weg 68, 66121 Saarbrücken, betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de (Formular im Internet unter www.arbeitsagentur.de).
24.03.2008
Neue Maßnahmen gegen Mehrwertsteuerbetrug
Die Europäische Kommission schlägt weitreichende Maßnahmen zur erfolgreichen Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug vor. Hier soll z.B. bei der Besteuerung von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen ein genereller Steuersatz mit 15 % zur Anwendung kommen. Ein eventuell höherer Steuersatz wird durch den Käufer in dessen Mitgliedstaat entrichtet. Außerdem werden Überlegungen durchgeführt, ob mit der Einführung eines generellen Revearse-Charge-Systems die Hinterziehung von Umsatzsteuer vermieden werden kann. Es wird vorgeschlagen, in einem Mitgliedstaat ein diesbezügliches Pilotprojekt zu starten.
03.03.2008
Keine generelle Umsatzsteuerpflicht aus Rechnungen
Der Unternehmer schuldet die Umsatzsteuer aus Rechnungen, wenn ein unrichtiger oder unberechtigter Ausweis der Umsatzsteuer erfolgt ist. Damit das Finanzamt den Unternehmer aber tatsächlich für die Umsatzsteuer in Anspruch nehmen kann, muss die Rechnung die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie jede Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigen soll. Im Urteilsfall (Finanzgericht München vom 07.12.2006) war der Vorsteuerabzug aufgrund der formalen Verstöße nicht möglich. Deshalb schuldete der Unternehmer auch nicht die ausgewiesene Umsatzsteuer.
16.01.2008
Zugriff des Finanzamts auf EDV-Buchführung
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26.09.2007 ist der Steuerpflichtige gehalten, der Außenprüfung im Original in Papierform erstellte und später durch scannen digitalisierte Ein- und Ausgangsrechnungen über sein Computersystem am Bildschirm lesbar zu machen. Er kann diese Verpflichtung nicht durch das Angebot des Ausdruckens auf Papier abwenden. Der Datenzugriff der Finanzverwaltung erstreckt sich u.a. auf die Finanzbuchhaltung. Deshalb besteht keine Berechtigung, gegenüber der Außenprüfung bestimmte Einzelkonten zu sperren, die nur das handelsrechtliche Ergebnis, nicht aber die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflusst haben (z.B. nicht abziehbare Betriebsausgaben).
04.01.2008
Neue Beitragssätze ab 2008
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 01.01.2008 auf 3,3 %. Im Gegenzug dazu steigt ab Juli 2008 der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 1,95 % von derzeit 1,7 %. Unverändert bleibt der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25 Beitragssatzpunkten. Künftig sind also für Kinderlose 2,2 % in die Pflegeversicherung einzuzahlen.
HINWEIS:
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Juli 2007 müssen auch Stiefeltern den erhöhten Beitrag keinesfalls leisten. Dies gilt unabhängig vom Alter der Kinder zum Zeitpunkt der Eheschließung oder der tatsächlich erbrachten Erziehungsleistung.
20.12.2007
Neue Buchführungsgrenzen ab 2008
Im Nachgang zur Erhöhung der Umsatzschwelle für die steuerliche Buchführungspflicht von 350.00 EUR auf 500.000 EUR erfolgt nun auch die Anhebung der Gewinnschwelle. Selbständige mit folgenden Umsatz- und Gewinngrenzen dürfen ihren Gewinn weiterhin vereinfacht per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln:
Umsatz ab 2007 = 500.000 EUR, Gewinn ab 2008 = 50.000 EUR (statt bisher 30.000 EUR).
HINWEIS:
Sofern das zuständige Finanzamt zur Bilanzierung auffordert, aber die neuen Obergrenzen nicht überschritten werden, sollten die neuen Grenzwerte vorgetragen werden.
30.11.2007
Berichtigung bereits abgegebener Bilanzen
Der Bundesfinanzhof hat den Begriff der Bilanzberichtigung erweitert, d.h. es kommt zu einem vielschichtigeren Anwendungsbereich. Eine Bilanzberichtigung liegt nun vor, wenn eine Bilanzposition dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig ist oder der Gewinn geändert wird und sich die Gewinnänderung auf die fehlerhafte Buchung bzw. Nichterfassung von Entnahmen und Einlagen bezieht (Teilbeträge des Kapitalkontos). Der Steuerpflichtige kann damit im engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Bilanzberichtigung eine Änderung beantragen und dadurch die Gewinnerhöhung durch die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten kompensieren (z.B. Sonderabschreibungen).
15.11.2007Keine neue Pendlerpauschale
Die Bundesregierung hält nach einer Vereinbarung in der Koalition an der Abschaffung der Pendlerpauschale nicht fest. Es bleibt damit bei der seit dem 1. Januar geltenden Rechtslage, wobei Fahrtkosten erst ab dem 21. Entfernungskilometer abziehbar sind. Nach Aussage der Bundesregierung kann dennoch ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden; betont wird aber, dass dies auf eigenes Risiko beruht.
02.11.2007Ergänzen von Rechnungen
Nach Vorgaben der neuen Umsatzsteuerrichtlinien kann beim Fehlen von einzelnen Angaben in der ordnungsgemäßen Rechnung auch der Empfänger der Rechnung diese Angaben berichtigen (R 202 Abs. 3 Satz 6). Dies bezieht sich auf die Angaben über die Menge der gelieferten Gegenstände oder den Zeitpunkt des Umsatzes. Sofern aber der Empfänger der Rechnung diese Ergänzungen vornimmt, muss er den Aussteller der Rechnung davon in Kenntnis setzen.
HINWEIS:
Die Kenntnisnahme ist ggf. nachzuweisen.
22.10.2007Entgeltfortzahlung
Mitarbeiter, die arbeitsunfähig krank sind, werden für sechs Wochen mit dem Entgelt fortgezahlt. Wird der Mitarbeiter danach in Folge der selben Krankheit erneut arbeitsunfähig, hat er nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für weitere sechs Wochen (Bundesarbeitsgericht vom 14.03.2007). Für die Fortzahlung ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer nicht wegen der selben Krankheit arbeitsunfähig ist oder dass seit dem Beginn der letzten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit eine Frist von insgesamt 12 Monaten abgelaufen ist.
30.09.2007
Lohnsteuerrichtlinien 2008
Im nunmehr vorliegenden Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2008, der von der Bundesregierung gebilligt wurde, hat die Finanzverwaltung die Übernachtungspauschale mit 20 EUR entgegen den ersten Aussagen beibehalten. Damit kann ab 2008 erneut eine steuerfreie und auch sozialversicherungsfreie Erstattung stattfinden, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Pauschalbeträge bis 20 EUR zahlt. Die Beträge gelten ausschließlich für die Lohnabrechnung; in der Einkommensteuererklärung kann im Inland nicht auf pauschale Werte zurückgegriffen werden.
10.09.2007
Beginn der Buchführungspflicht
Die Mitteilung des Finanzamts mit dem Hinweis, dass der Steuerbürger ab dem folgenden Wirtschaftsjahr zur Buchführung verpflichtet wird, muss vor Beginn des Wirtschaftsjahres erfolgen. Diese Mitteilung ist auch dann wirksam, wenn zwischen Ihrer Bekanntgabe und dem Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres weniger als 1 Monat liegt (BFH vom 29.03.2007). Soweit der Steuerpflichtige diese Mitteilung erst kurz vor Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres bekommt und nicht genügend Zeit hat, Vorkehrungen für die Einrichtung einer Buchführung zu treffen, können ihm aber Buchführungserleichterungen bewilligt werden.
HINWEIS:
Diese Erleichterungsmaßnahmen können eventuell auch rückwirkend ergehen.
31.07.2007
Rechnung an Computer/Fax
Bei einer an ein Computer/Telefax übermittelten Rechnung handelt es sich um eine elektronische Rechnung, bei der eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist. Nach einer Verfügung der Finanzdirektion Chemnitz ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung, dass die Rechnung über eine erkennbare Signatur verfügt (z.B. mit 2 – D – Barcode). Außerdem muss der Ausdruck auf einem Drucker mit entsprechender Auflösung erfolgen (minimal 300 dpi).
24.07.2007
Steuergestaltung ab 2008 unzulässig
Im Jahressteuergesetz 2008 ist eine grundlegende Neufassung des § 42 AO (Gestaltungsmissbrauch) vorgesehen. Bisher konnte die Finanzverwaltung die Anerkennung von steuerlichen Gestaltungen verweigern, wenn diese einzig den Zweck hatten, Steuern zu sparen. Nach der geplanten Neufassung sollen zukünftig Steuerzahler nachweisen, dass „beachtliche außersteuerliche Gründe“ vorliegen, die durch Verträge und Gestaltungen zu einem Steuervorteil geführt haben. Bis zum Beweis des Gegenteils wird sogar vermutet, dass jede Gestaltung nur der Erlangung von Steuervorteilen dient.
15.07.2007
Unternehmensteuerreform ist verabschiedet
Am Freitag, 06.07.2007 wurde das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 im Bundesrat verabschiedet. Die Änderungen gelten überwiegend ab dem 01.01.2008, vereinzelt erst ab dem 01.01.2009. Damit kam es zur Verabschiedung eines Besteuerungssatzes von 28,25 % zusätzlich Solidaritätszuschlag bei der Einkommensteuer für laufende Gewinne. Die Gewerbesteuer ist ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Bei Kapitalgesellschaften wurde der Körperschaftsteuersatz auf 15 % gesenkt. Neben vielen einzelnen Regelungen in den jeweiligen Bereichen kommt es ab 2009 auch zur 25 %igen Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte.
19.06.2007 Steueridentifikationsnummer – Meldebehörden übermitteln DatenDie Einführung eines bundeseinheitlichen Ordnungsmerkmals „Identifikationsnummer“ wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2003 beschlossen. Diese Nummer ist bundesweit eindeutig und wird jedem Einwohner in Deutschland dauerhaft zugeordnet. Das Bundeszentralamt für Steuern wird die Zuordnung der neuen Identifikationsnummer durchführen und erhält hierzu von den Meldebehörden die entsprechenden Daten der in ihrem Zuständigkeitsbereich mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung im Melderegister am Stichtag 30.06.2007 registrierten Einwohner. Nach einem Abgleich der Daten (Dublettenprüfung) werden nach Auskunft der Finanzverwaltung voraussichtlich zum 02.01.2008 die ersten Mitteilungsschreiben an die Bürger gedruckt und versendet werden können.
13.06.2007
Neue Rechtsform „GmbH light“
Die Bundesregierung will eine besondere Variante der GmbH zulassen, die mit einem Stammkapital von nur 1 EUR gegründet werden darf (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft). Die Unternehmergesellschaft soll über eine gesetzliche Rücklage das Stammkapital ansparen, in dem 1/4 des Jahresüberschusses in die Rücklage einzustellen ist. Gleichzeitig wird das Mindeststammkapital auf 10.000 EUR gesenkt. Interessierte Unternehmer müssen sich aber noch etwas mit der Anwendung gedulden, da das Inkrafttreten erst in der ersten Jahreshälfte 2008 geplant ist.
29.05.2007
GmbH-Recht wird modernisiert
Das neue GmbH-Recht soll Gründern und Investoren entsprechend Raum bieten, unternehmerische Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen, so die Ausführungen des Bundeskabinetts zum Regierungsentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts. Hier wird u.a. vorgeschlagen, dass das Mindeststammkapital der GmbH von bisher 25.000 EUR auf 10.000 EUR herabgesetzt wird. Zusätzlich soll der Registereintrag beschleunigt werden.
HINWEIS:
Das neue Gesetz soll in der ersten Hälfte des Jahres 2008 in Kraft treten.
07.05.2007
Gründungsgeschehen: Gründungen und Liquidationen sind 2006 rückläufig -
Die Zahl der Existenzgründungen in Deutschland belief sich im Jahr 2006 nach neuesten Berechnungen des IfM Bonn auf Basis der Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes auf rd. 471.000. Verglichen mit dem Vorjahr ist die Zahl der Existenzgründungen damit um nahezu 5 % gesunken. Sie fiel damit auf den niedrigsten Stand seit der Jahrtausendwende. Dies ist vor allem auf Veränderungen bei den Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, aber auch auf die günstige konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2006 zurückzuführen. Bei den Liquidationen ist ebenfalls bedingt durch die günstige konjunkturelle Lage ein leichter Rückgang um 2,5 % auf rd. 431.000 für das Jahr 2006 zu verzeichnen. Der Gründungssaldo (d.h. die Differenz aus Gründungen und Liquidationen) hat sich verglichen mit dem Vorjahreszeitraum damit um rd. 14.000 verringert und beträgt nunmehr rd. 40.500.
03.05.2007
Firmen-Pkw – Verbot der Privatnutzung
Grundsätzlich wird nach den Regeln des Anscheinsbeweises davon ausgegangen, dass ein Firmenwagen für Betriebsangestellte auch privat genutzt wird. Das führt zu einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29.11.2006 ändert ein betriebliches Verbot der Privatnutzung hieran nichts, wenn der Arbeitgeber das Verbot nicht nachweislich überwacht. Auf Zeugenaussagen der begünstigten Arbeitnehmer kommt es dabei wegen ihrer Interessenlage kaum an.
HINWEIS:
Ein Nutzungsverbot für private Fahrten muss vom Arbeitgeber durch Stichproben überwacht werden. Hierzu ist ein Fahrtenbuch empfehlenswert.
24.04.2007Bewirtungskosten auch für Arbeitnehmer Arbeitnehmer, die Aufwendungen für Bewirtungen haben, können diese unter bestimmten Umständen als Werbungskosten abziehen (Finanzgericht Köln, Bundesfinanzhof in zwei Urteilen). Die Veranstaltung muss einen konkreten dienstlichen Bezug aufweisen, etwa wie bei einer Verabschiedung in den Ruhestand. Für die berufliche Veranlassung ist beispielsweise von Bedeutung in wessen Räumlichkeiten die Veranstaltung stattfindet, wer als Gastgeber auftritt und ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde oder private Bekannte des Steuerpflichtigen handelt.
HINWEIS:
Trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann sich aus den übrigen Umständen des Einzelfalles ergeben, dass die Aufwendungen für die Feier beruflich veranlasst sind.
19.04.2007Neue Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter
Ab 2008 ist bei Gewinneinkünften ein Sofortabzug bei selbständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern verpflichtend, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 100 EUR nicht übersteigen. Derartige Wirtschaftsgüter von mehr als 100 EUR und bis zu 1.000 EUR sind künftig in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten einzustellen. Dieser ist über eine Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt gewinnmindernd aufzulösen. Für Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften bleibt es bei der Regelung, wonach die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter bis zu 410 EUR sofort als Werbungskosten abgezogen werden können.
HINWEIS:
Der endgültige Beschluss u.a. dieser Regelung ist für den Sommer 2007 durch den Gesetzgeber vorgesehen.
24.03.2007
Haushaltsnahe Dienstleistungen bis 2005
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 01.02.2007 darauf hingewiesen, dass haushaltsnahe Dienstleistungen bis 2005 nur dann vorliegen, wenn sie gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind solche, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben. Demnach ist die Renovierung einer Hausfassade keine haushaltsnahe Dienstleistung. Dieser Aufwand führt auch nicht als Handwerkerleistung zu einer Steuerermäßigung (bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005).
HINWEIS:
Ab 2006 wurde die haushaltsnahe Dienstleistung erweitert, sodass auch die Renovierung einer Hausfassade bezüglich der entstandenen Arbeitskosten zu einer Steuerermäßigung führt.
17.03.2007 Einsatzwechseltätigkeit ab 2007
Im Jahr 2005 hat der Bundesfinanzhof in mehreren Urteilen die Grundsätze für den Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern neu gefasst, die auswärts tätig sind (z.B. auf Buslinien oder Baustellen). Eine regelmäßige Arbeitsstätte liegt bereits vor, wenn der Arbeitnehmer sie im Durchschnitt einmal wöchentlich aufsucht, z.B. um Aufträge entgegenzunehmen oder um ein Kfz zu tauschen. Die Auswärtstätigkeit vieler Arbeitnehmer, deren Tätigkeit in der Vergangenheit als Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit beurteilt wurde, stellen jetzt Dienstreisen dar.
03.03.2007
Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerb
Für ein über 18-jähriges Kind, dessen gesamte Erwerbseinkünfte den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag nicht übersteigen, besteht der Kindergeldanspruch unabhängig davon, ob es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt. Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.11.2006 ändert das Gericht ausdrücklich seine bisherige Rechtsprechung.
03.03.2007
Angabe des Leistungszeitpunktes – Finanzverwaltung lenkt ein
Die Ausführungen im Jahressteuergesetz 2007 haben zu Missverständnissen geführt, wenn es um die Angabe des Leistungszeitpunktes in der Rechung geht. Danach ist der Tag der Lieferung oder Leistung (mindestens der Kalendermonat) stets in der Rechnung anzugeben, auch wenn der Tag der Leistung mit Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG). Nun wird dies als lediglich redaktionelle Klarstellung angesehen, da der Gesetzestext bislang zu ungenau formuliert worden sei. Weiterhin ist es möglich, die Pflichtangabe zu erfüllen mit einem Verweis auf andere Positionen in der Rechnung, z.B. dem Ausstellungsdatum der Rechnung.
HINWEIS: Verweise wie „der Tag der Leistung entspricht dem Ausstellungsdatum der Rechnung“ sind damit weiterhin als ordnungsgemäß zugelassen.
20.02.2007
Identifikationsnummer zum 01.01.2007
Vom Bundeszentralamt für Steuern wird jedem Steuerzahler zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung ein sogenanntes Identifikationsmerkmal zugeteilt, dass bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber der Finanzverwaltung anzugeben ist. Dazu erhalten natürliche Personen eine Identifikationsnummer, die aus zehn Ziffern und einer Prüfziffer besteht. Die Betroffenen sollen vom Bundeszentralamt über die dort gespeicherten Daten, sowie die zugeteilte Nummer unverzüglich unterrichtet werden...
20.02.2007
Aufteilung der Rechnung bei Handwerkerleistungen
Mieter und Bewohner selbst genutzten Wohneigentums können für die Beauftragung von Handwerkern für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraus-setzungen, einen Steuernachlass bis 600 EUR im Jahr erhalten. Die Vergünstigung gilt nur für die Arbeitsleistung, nicht für das Material. Für Jahre bis 2006 darf der Rechnungsbetrag auf die Arbeitsleistung und das Material schätzungsweise aufgeteilt werden, wenn die Rechnung keine Aufteilung enthält.
ACHTUNG:
Ab 2007 wird jedoch zwingend ein getrennter Ausweis von der Finanzverwaltung vorgegeben.
15.02.2007
Grunderwerbsteuer nicht bundeseinheitlich
Der Kauf einer Immobilie kostet in Berlin ab 2007 eine Grunderwerbsteuer von 4,5 %, wobei bisher bundeseinheitlich ein Prozentsatz von 3,5 erhoben wurde. Als erstes Bundesland hat Berlin die Grunderwerbsteuer erhöht und macht sich damit eine wenig beachtete Regelung durch die Föderalismusreform. Seit dem 01.09.2006 darf jedes Bundesland den Steuersatz allein festlegen, denn das Steueraufkommen aus dem Grunderwerb steht den Ländern allein zu.
HINWEIS:
Der Bund ist nur noch für eine einheitliche Bemessungsgrundlage zuständig.
16.01.2007Inventur als Mittel zur Steuerminderung
Zum 31.12.2006 haben buchführende Unternehmer mit kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr sämtliche zu bilanzierende Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert aufzunehmen und im Inventar zu verzeichnen. Bei unterlassener oder fehlerhafter Inventur kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und den Gewinn schätzen. Die Inventur dient aber auch der betriebswirtschaftlichen Kontrolle. So können steuermindernde Bewertungen nachprüfbar dokumentiert werden, z.B. Teilwertabschreibungen auf Warenlager, Erzeugnisbestände, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Zudem können per Inventur auch berechtigte Rückstellungen durch Unterlagen nachgewiesen werden. Hier sind die Risiken anhand von Belegen (z.B. Schriftverkehr) zu bewerten, als Anhaltspunkt dient aber die Auflistung per körperlicher Bestandsaufnahme.
HINWEIS:
Letztlich bietet eine durchgeführte Inventur auch bei Einnahmenüberschussrechnern entsprechendes Begründungsmaterial, wenn der Warenaufschlag wegen hohen Warenbeständen nicht in den vom Finanzamt festgelegten Grenzbereichen liegt.
07.01.2007Neue Fristen bei Scheckzahlung
Bei Scheckzahlung von Lohn- und Umsatzsteuer tritt eine Verschärfung ein. Bis 31.12.2006 galt bereits mit der Hingabe des Schecks die Zahlung als bewirkt. Durch eine Neuregelung gilt als Zahlungszeitpunkt bei Hingabe oder Übersendung von Schecks der dritte Tag nach dem Tag des Eingangs. Die Regelung greift erstmals, wenn ein Scheck nach dem 31.12.2006 bei der Finanzbehörde eingegangen ist.
02.01.2007Abgeltungssteuer ab 2009 Durch die Einführung einer anonymen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) will die Bundesregierung ab dem 01.01.2009 an die internationale Entwicklung anschließen. Hierdurch soll die Attraktivität Deutschland als Kapitalanlageland gestärkt und der Kapitalabfluss ins Ausland gebremst werden. Steuerpflichtige mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz können ihre Kapitalwerte zu ihren Gunsten in der Veranlagung berücksichtigen lassen.
29.12.2006Haushaltsnahe Dienstleistungen – auch bei Reparaturen an Geräten
Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Haushaltsnahen Dienstleistungen bringt einige positive Überraschungen. So gehören zu den ab 2006 steuerlich geförderten Handwerkerleistungen u.a. auch die Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC) oder Kontrollaufwendungen wie Schornsteinfegerleistungen. Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen gehören ebenfalls zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen.
HINWEIS:
Auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Anteil der Aufwendungen beim jeweiligen Eigentümer als Steuerermäßigung möglich.
Bei gemischt veranlassten Reisen sind nach dem Beschluss des Bundesfinanzhof vom 20.07.2006 auch die Kosten der An- und Abreise grundsätzlich eindeutig abgrenzbare, beruflich/betrieblich veranlasste Aufwendungen, bei denen in der Regel eine sachgerechte Aufteilung nach objektiven Maßstäben möglich ist. Da dies ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist, wurde die Frage dem großen Senat des Bundesfinanzhofs zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.
Nun ist aus dem Bundesfinanzministerium zu hören, dass ein Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuerreform erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung von Geld- und Immobilienvermögen vorgelegt werden soll. Dennoch wollen einige Koalitionspolitiker am ursprünglich geplanten Stichtag 1. Januar 2007 festhalten. Dies schafft eine Planungsunsicherheit für die Übergabe von Vermögen, da ein Inkrafttreten der geplanten Neuerungen zum 01.01.2007damit noch unklar ist.
Nach der Oberfinanzdirektion Koblenz bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Gesamtrechnungsbetrag für eine Leistung mit Material wie folgt ergänzt wird: „Im Rechnungsbetrag in Höhe von ... sind Materialkosten in Höhe von ... brutto enthalten“. Begünstigt sind nur die Dienstleistungen selbst, nicht der Materialanteil. Ist es offensichtlich, dass die Rechnung einen erkennbar zu niedrig ausgewiesenen Materialanteil enthält, kann das Finanzamt den Aufteilungsmaßstab im Wege der Schätzung entsprechend abändern.
Durch die ab dem 01.07.2006 geregelten Minijobs ergeben sich lukrative Überlegungen. Da die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers bei der Rentenversicherung auf 15 % erhöht wurden, ergibt sich ein geringerer Aufstockungsbetrag beim Arbeitnehmer (4,5 %). Durch den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit, den der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklären muss, kann zum Einen ein Rentenanspruch erreicht werden. Zusätzlich bietet sich dem Arbeitnehmer durch Aufstockung die Möglichkeit, die Riesterförderung in Anspruch zunehmen. Dies kostet dem Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag von 18EUR (4,5 % aus 400 EUR).
Angemessene Aufwendungen für die Bewirtung von Personen ausgeschäftlichem Anlass dürfen nur zu 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden. Zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung sind Ort, Tag,Teilnehmer und Anlass der Bewirtung zeitnah aufzuzeichnen. Findet die Bewirtung in einer Gaststätte statt, ergeben sich Ort und Tag regelmäßig aus der Gaststättenrechnung; die Angaben zu Teilnehmern und Anlass der Bewirtung können dann auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Schriftstück gemacht werden. Außerdem verlangt die Finanzverwaltung, dass die Gaststättenrechnung maschinell erstellt und registriert sein muss. Für den Vorsteuerabzug sind zusätzlich die ordnungsgemäßen Rechnungsangaben aufzuführen. Bei sog.Kleinbetragsrechnungen (bis 100 EUR; ab 2007 = 150 EUR) kann auf die Angabe des Bewirtenden, der Steuernummer und der Rechnungsnummer verzichtet werden.
Beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist davon auszugehen,dass ein betrieblicher PKW auch privat genutzt wird (FinanzgerichtDüsseldorf vom 04.04.06).
Sofernbeide Ehegatten Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH sind, kann dieser „Anscheinsbeweis“ nicht bereits dadurch entkräftet werden, dass im Privatvermögen der Eheleute zwei PKW und vier Motorräder zurVerfügung stehen.
Hinweis: Die bloße Untersagung einer Privatnutzung ist nicht ausreichend. Vom Arbeitgeber muss das Nutzungsverbot überwacht werden.
Ab dem 01.08.2006 gibt es eine neue Fördermöglichkeit für Arbeitslose,die die bisherige Ich-AG-Förderung sowie das Überbrückungsgeld ablöst(Wegfall zum 30.06.2006).
Der Gründungszuschuss wird zunächst für neun Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zzgl. eines Zuschlages für die soziale Sicherung von 300 EUR monatlich gezahlt. Eine Anschlussförderung für weitere sechs Monate umfasst nur den Zuschlag von 300 EUR pro Monat und setzt voraus, dass die Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen dargelegt wird.
Die Rechtsform einer britischen Limited schützt den Geschäftsführer nicht vor der Haftung nach deutschem Recht. Verschleppt der Chef die Insolvenz, muss er die Schulden ebenso privat zahlen wie ein GmbH-Geschäftsführer (Landgericht Kiel). Für die Limited, die zwar inEngland nach englischem Recht gegründet wurde, aber in Deutschland die Tätigkeit ausübt, gilt das deutsche Steuerrecht. Bei der Haftung ist ein größeres Risiko als bei der GmbH gegeben, da aufgrund des geringen Haftungskapitals von einem britischem Pfund sehr schnell eine Verschuldung der Limited eintreten kann.
Bei ihrer Einführung 1968 startete die Umsatzsteuer mit einem Satz von 10 %. Inzwischen wurde der Satz sieben Mal angehoben, zuletzt durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 auf 19 %. Die Umsatzsteuersätze haben sich wie folgt entwickelt:
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 hat sich der Gesetzgeber nunmehr gegenüber einer Umsetzung der Rentenversicherungspflicht innerhalb der GmbH abschließend geäußert. Danach sind selbständige GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig. Bei Gesellschaftern gilt, dass als Auftraggeber die Gesellschaft vorhanden ist. Daneben wird nun klärend geregelt, dass bei Gesellschaftern auch die Arbeitnehmer der Gesellschaft als Arbeitnehmergelten. Dem Gesetz wurde durch den Bundesrat am 16.06.2006 zugestimmt.
Laut der neuesten Untersuchung des DIHK begründen 68% der Existenzgründer Arbeitslosigkeit als Hauptargument ihres Entschlusses.
Weiter kam die Studie, dass 63% aller Teilnehmer an IHK-Gründungsberatungen grundlegende kaufmännische Kenntnisse fehlten und 41% ihre eigene Produktidee nicht klar benennen konnte.
Umzugskosten sind abziehbar, wenn der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Dies ist z.B. gegeben, wenn der Umzug den erforderlichen Zeitaufwand zwischen Wohnung und Arbeitsstättewesentlich (um mindestens eine Stunde täglich) vermindert. Bei beiderseits berufstätigen und zusammenveranlagten Ehegatten sind diesich jeweils ergebenden Fahrzeitveränderungen nicht zusammenzurechnen(BFH vom 21.02.2006).
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft.
Für den Betriebsausgabenabzug der Bildung einer Rücklage nach § 7 gEStG genügt es, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu dem voraussichtlichen Anschaffungs- oderHerstellungskosten in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung einzeln festgehalten werden. Diese Unterlagen müssen vom Steuerpflichtigen aufbewahrt und auf Verlangen jederzeit vor allen Dingen in eine rAußenprüfung zur Verfügung gestellt werden (BFH vom 13.12.2005).
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner bzw. zum Gegenstand der dienstlichen Verrichtung und zu dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeugs enthalten.
Mehrere Teilabschnitte einer einheitlichen beruflichen Reise können miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden, wenn die einzelnen aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden.